Katholische Kirche:Papst erlässt für den Vatikan Regeln gegen Missbrauch

Vatikan - Kampf gegen Missbrauch

Teile des Petersdoms spiegeln sich in einer Pfütze.

(Foto: dpa)
  • Als erster Papst hat Franziskus explizite Regeln gegen Missbrauch im Kirchenstaat erlassen.
  • Die Staatsanwaltschaft des Vatikans soll bei allen Fällen sexuellen Missbrauchs eingeschaltet werden.
  • Das Beichtgeheimnis soll allerdings nicht gebrochen werden.
  • Die Regeln könnten eine Signalwirkung für die Kirche in anderen Ländern haben.

Vier Wochen nach dem großen Anti-Missbrauchsgipfel der katholischen Kirche hat Papst Franziskus nun erstmals umfassende Regeln für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch für den Vatikanstaat präsentiert. Der Vatikan veröffentlichte dazu am Freitag insgesamt drei von Papst Franziskus unterzeichnete Dokumente - einen Erlass, ein Gesetz und einen Richtlinienkatalog.

Den Normen zufolge müssen alle Mitarbeiter, die von Fällen des Missbrauchs Minderjähriger erfahren, dies umgehend der Staatsanwaltschaft des Vatikan melden. Andernfalls droht eine Strafe. Offenbaren sich mutmaßliche Täter, Mitwisser oder Opfer in der Beichte, soll allerdings weiterhin das Beichtgeheimnis gelten.

Aus dem neuen Richtlinienkatalog geht hervor, dass Priester und andere kirchliche Mitarbeiter im Vatikan, die mit Kindern zu tun haben, keine besondere Beziehung zu einem einzelnen Minderjährigen aufbauen oder sich einem Kind in anstößiger Weise nähern dürfen. Dies sei "strengstens untersagt", heißt es in dem Katalog. Auch dürfen Kirchenleute des Vatikan demnach ein Kind nicht auffordern, ein Geheimnis für sich zu behalten. Außerdem soll es künftig verboten sein, dass Geistliche Kindern Geschenke machen.

Auch soll sich ändern, nach welchen Kriterien Kandidaten ausgewählt werden, die für eine Tätigkeit im Vatikan infrage kommen. Die vatikanische Verwaltung soll diese künftig auf ihre Eignung zum Umgang mit schutzbedürftigen Personen hin genau prüfen. Darüber hinaus werden verbindliche Fortbildungen zum Kinderschutz in den Einrichtungen der Kurie und des Vatikanstaats eingeführt.

Neu ist auch die Position eines Kinderschutz-Beauftragten. Dieser soll für den Schutz von Minderjährigen eintreten und dafür Sorge tragen, dass die neuen Richtlinien greifen. Er soll darüber hinaus Ansprechpartner für Missbrauchsopfer sein. Die Maßnahmen waren nach der historischen Anti-Missbrauchskonferenz im Vatikan Ende Februar in Aussicht gestellt worden und sollen am 1. Juni in Kraft treten.

Die nun veröffentlichten Regeln gelten für Personen, die die vatikanische Staatsbürgerschaft oder im Kirchenstaat ihren Wohnsitz haben. Der kleinste Staat der Welt hat nur um die 800 Einwohner - gut 300 davon sind Diplomaten, die für den Vatikan in aller Welt im Einsatz sind. Das Rechtswesen des Vatikan fußt auf dem italienischen Recht von 1924 dem vatikanischen Recht und damit zum größten Teil auf kanonischem Recht. Der Gesetzeserlass von Papst Franziskus erweitert nun dieses Recht der katholischen Kirche. Kritiker haben in der Vergangenheit angemahnt, dass eine Berufung auf kanonisches Recht der Strafverfolgung durch weltliche Staatsanwaltschaften und einer entsprechenden Rechtsprechung vielfach im Wege stehe.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat in den vergangenen Jahren bereits weitreichende Anti-Missbrauchsregeln aufgelegt und in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle eingenommen, gemeinsam etwa mit Australien. Dennoch könnten die neuen Regeln für das Machtzentrum der katholischen Kirche, den Vatikan, als Best-Practice-Beispiele für den Rest der katholischen Welt dienen.

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