Panne um die Phantom-Mörderin:Watteweiche Erklärungen

Eine Frau gesucht, eine Frau gefunden: In der Panne um die Phantom-Mörderin wertet das LKA seine Ermittlungen als Erfolg - und der Wattestäbchen-Hersteller will von Garantien nichts gewusst haben.

"Wir haben eine Frau gesucht. Es war eine Frau. Und wir haben diese Frau gefunden": Der Präsident des baden-württembergischen Landeskriminalamts, Klaus Hiller, räumt zwar inzwischen ein, dass dieser Satz, den er am Freitag auf einer Pressekonferenz geäußert hat, "unglücklich" gewesen sei. Doch er wehrt sich nach wie vor vehement gegen den Vorwurf, die Polizei habe bei der Suche nach der Phantom-Frau schlampig gearbeitet.

Panne um Phantom-Mörderin: Watteweiche Erklärungen, dpa

Schwierig herzustellen: Das DNS-freie Wattestäbchen.

(Foto: Foto: dpa)

Tatsächlich: Die Phantom-Mörderin hat sich schlussendlich als Frau herausgestellt. Es handelt sich um eine Packerin aus Bayern, die in der Fertigung von Wattestäbchen arbeitet und deren DNS an 40 verschiedenen Tatorten gefunden wurde. Der Hintergrund: Die Fahnder benutzten genau diese Wattestäbchen in ihren Ermittlungen.

Jahrelang nun haben die Fahnder nach einer Frau gesucht, die in etwa folgendes Täterprofil hatte: Wohnsitzlos, sehr mobil, extrem gewalttätig. Sie kann Airbags aus Autos ausbauen und handelt mit Waffen. Sie bricht in Gartenhäuser ein und tötete wahrscheinlich eine Polizistin. Sie ist drogensüchtig, beherrscht viele Sprachen, hat interkulturelle Kompetenzen. An den Tatorten hinterlässt sie großzügig Spuren. Und außerdem soll sie aussehen wie ein Mann.

"Kein Verdacht auf verunreinigte Wattestäbchen"

Experten halten es für nahezu unmöglich, DNS-freie Stäbchen herzustellen. Trotzdem hat die Hersteller-Firma Greiner Bio-One zumindest bei den Wattestäbchen an die österreichische Polizei ein Zertifikat beigelegt, das die DNS-Freiheit garantiert. Das Dokument tauchte auf, nachdem Geschäftsführer öffentlich beteuerte, eine solche Garantie habe es nicht gegeben. Inzwischen prüft die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, ob die Firma strafrechtlich belangt werden kann.

Die Geschäftsführung hat nun in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie erst am Freitagnachmittag "erstmals über die Existenz eines Zertifikates informiert" worden sei. "Erste interne Überprüfungen ergaben, dass tatsächlich einigen Lieferungen, darunter auch solchen an baden-württembergische Polizeistellen, bis zum Jahr 2004 derartige Zertifikate beigelegen haben können."

Das LKA gibt sich unterdessen selbstbewusst und fühlt sich im Recht: "Man hält uns vor, auf die Warnungen aus Österreich, wonach es sich um eine falsche Spur handelte, zu spät reagiert zu haben. Es ist belegbar und vom Bundeskriminalamt in Wien bestätigt, dass es vor dem 18. März 2009 keinen Verdacht auf verunreinigte Wattestäbchen der Firma Greiner gab", sagte Hiller den Stuttgarter Nachrichten.

Man habe nach den üblichen Standards gearbeitet, betonte der LKA-Präsident. "Wir führen bei jeder DNA-Analyse eine sogenannte Leerprobe mit. Das ist Standard auch bei privaten Instituten und in der Gerichtsmedizin."

Allein in diesem Fall habe man 300 Leerproben gemacht. "Dazu führen wir immer destilliertes Wasser, Fremdblut, Fremd-DNA, Fließstoffe und Sekrete mit. Wenn diese mitgeführten Kontrollen in der Analyse nicht aufscheinen würden, hätten wir einen Fehler gemacht. Aber das war nicht der Fall. Nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft können wir nicht mehr tun."

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