Panne bei künstlicher Befruchtung in Italien:Zwillinge, zwei Paare und ein Streit

In Italien ist es zu einer folgenschweren Verwechslung bei einer künstlichen Befruchtung gekommen: Einer Frau wurden die Embryonen eines anderen Paares eingesetzt. Nun hat ein Gericht entschieden, bei wem die neugeborenen Zwillinge aufwachsen sollen.

  • Bei einer künstlichen Befruchtung ist es in Italien zu einem Fehler gekommen. Die befruchteten Eizellen eines Paares wurden einer anderen Frau eingepflanzt, die die Zwillinge geboren hat.
  • Die genetischen Eltern haben auf das Sorgerecht geklagt, eine Richterin hat die Kinder jedoch der Mutter, die die Kinder geboren hat, zugesprochen.

Verwechslung im Labor

Es ist ein Albtraum aller Paare, die mit externer Hilfe ein Kind zeugen wollen: Bei einer künstlichen Befruchtung in Italien wurden einer Frau versehentlich die Embryonen einer anderen eingesetzt. Der Irrtum geht offenbar auf die ähnlichen Nachnamen der beiden Paare zurück. Nach Informationen der Zeitung La Repubblica sind fünf von sieben Buchstaben identisch.

Die Verwechselung war bei einem Gentest im dritten Schwangerschaftsmonat entdeckt worden. Dabei kam heraus, dass weder die werdende Mutter noch ihr Partner die biologischen Eltern der Zwillinge sind.

Das Paar weigerte sich jedoch, die Kinder den klagenden Eltern zu überlassen. Diese zogen deshalb vor Gericht.

Das Gerichtsurteil

Die Justiz hat zugunsten der Frau entschieden, die die Zwillinge ausgetragen hat. Der Sorgerechtsanspruch der genetischen Eltern, deren Embryo versehentlich eingepflanzt worden war, entspreche nicht den Interessen der Kinder, entschied die Richterin Silvia Albano am Freitag in Rom.

Gemäß italienischem Recht gehörten die Kinder "zu der Mutter, die sie geboren hat". Bereits in den ersten Tagen nach der Geburt am vergangenen Wochenende hätten die Zwillinge eine "affektive Bindung" zu ihren Eltern aufgebaut, erklärte die Richterin weiter. Der Mann werde nach geltendem Recht der legale Vater des Jungen und des Mädchens, wenn seine Frau in der Geburtsurkunde erkläre, dass die Kinder in der Ehe geboren worden seien.

Richterin Albano erklärte, sie sehe das "menschliche Drama" für die leiblichen Eltern. Doch hätten sie nach der Panne im Krankenhaus nur Recht auf eine Entschädigung.

Die Reaktionen der Eltern

Die genetischen Eltern, die geklagt hatten, äußerten sich am Wochenende zwar erfreut über die Geburt der Zwillinge, bedauerten aber, "dass wir nicht das Glück hatten, unsere Neugeborenen in den Armen zu halten".

Das andere Paar sagte der Zeitung La Stampa: "Wir können ihren Schmerz nachvollziehen und auch wir leiden. Wir haben vorgeschlagen, dass wir uns treffen, aber sie haben uns nicht geantwortet."

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