Paket-Panne:Ärger mit Armstrongs Radl

Das Rennrad des Tour de France-Siegers ging einem Paketdienst verloren - zur Freude eines Allgäuer Händlers, der das kostbare Gut legal erwarb. Nun hat er Polizei und Staatsanwalt am Hals.

Uwe Fritsch aus Bad Hindelang handelt mit herrenlosem Stückgut. Was diverse Paketdienste für unzustellbar halten, kauft der 43-Jährige tonnenweise auf, um die Waren im Internet zu versteigern. Auf diesem Weg gelangte der Allgäuer an ein Rennrad von Lance Armstrong, dem sechsmaligen Gewinner der Tour de France.

Lance Armstrong

Das Rad ist weg! Tour-Sieger Lance Armstrong vermisst seinen Prototypen.

(Foto: Foto: AP)

Der Prototyp war nach einem Rennen in Belgien vor zwei Jahren auf dem Kurierweg in die USA verschwunden. Das "herrenlose" Fahrrad wurde zu einem Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft.

Das Angebot im Internet hatte im April die Fahnder im Allgäu alarmiert. Ein Fahrrad von Lance Armstrong konnte kaum legal zu erwerben sein, dachten sich die Polizisten und stellten das Rad bei Fritsch sicher. Doch der Geschäftsführer der Handelsgesellschaft HFH in Bad Hindelang wies der Staatsanwaltschaft Kempten nach, dass er ganz legal in dessen Besitz gelangt war.

Herrenlos und ungeöffnet

Das US-Postal-Team von Lance Armstrong hatte nach einem Rennen in Belgien einen internationalen Paketdienst beauftragt, die Räder nach Amerika zu bringen. Dort kamen auch alle an, bis auf das eine Exemplar von Lance Armstrong mit der von Hand eingravierten Nummer 10.

Das angeblich unzustellbare Paket landete schließlich wie Hunderte andere jeden Monat als herrenlos und ungeöffnet bei HFH in Bad Hindelang. Als die Firma das Rad für den Weiterverkauf schätzen lassen wollte, wurde der befragte Fahrradhändler stutzig. Die im Rahmen integrierte Sattelstütze war nicht verstellbar, das Rad also offenbar für einen Profi "maßgeschneidert". Diesen wertsteigernden Verdacht verstärkte auch der Aufkleber des US-Postal-Teams und die Gravur.

Gutgläubiger Käufer des Corpus delicti

Einer Versteigerung im Internet kam die Polizei jedoch zuvor. Nach wochenlangen Recherchen bis nach Belgien und in die USA identifizierte die Polizei das "Corpus delicti". Die Staatsanwaltschaft Kempten begutachtete die Rechtslage und gab das sichergestellte Armstrong-Rennrad Anfang Juli wieder frei. Damit bescheinigte die Behörde dem gutgläubigen Käufer den rechtmäßigen Besitz an dem außergewöhnlichen Stück.

Fritschs Freude währte jedoch nicht lange. Denn inzwischen hat sich der Paketdienst bei der Firma HFH in Bad Hindelang gemeldet und das Fahrrad zurück gefordert. Durch die Recherchen der Behörden im Allgäu wurde nämlich auch die Herstellerfirma Trek auf den Verbleib des in Belgien verschwunden Prototypen aufmerksam. Der Sponsor des US-Postal-Teams meldet ebenfalls Eigentumsrechte an und forderte vom Paketdienst die Rückgabe des als "herrenlos" verkauften Stückgutes.

Streit um das Recht am Rad

Das weltweit operierende Logistik-Unternehmen gibt den Druck an HFH weiter. Der Händler habe kein rechtmäßiges Eigentum an dem Paket erworben, schrieb der Paketdienst. Der Allgäuer Geschäftsführer sieht dadurch die Existenz seiner Firma gefährdet. Er ließ eine Rückgabefrist Anfang dieser Woche verstreichen und schaltete seinerseits Anwälte ein: "Wenn die Eigentumsverhältnisse wirklich so wären, sind alle Pakete, die ich von dieser Firma kaufe, rechtlich bedenklich." Mit diesem Rechtsproblem beschäftigte sich auch schon die Staatsanwaltschaft in Bonn, dem Sitz der Deutschen Post AG.

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