Süddeutsche Zeitung

Haftstrafe für norwegischen Massenmörder:Urteil gegen Breivik, Verpflichtung für Norwegen

Anders Behring Breivik ist für den Mord an 77 Menschen verantwortlich. Keine Krankheit, keine Psychose hat ihn zu den Taten getrieben. Zu diesem Urteil ist das Osloer Gericht gekommen. Die Entscheidung mag eine Erleichterung für die Überlebenden und Angehörigen sein. Doch sie zwingt die norwegische Gesellschaft auch zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem Täter und seiner Ideologie.

Lena Jakat

Die Gerichtsbeamten öffnen die Handschellen des Angeklagten im Saal 250 des Osloer Tinghus. Das Schloss scheint zu klemmen, der Mann in Uniform braucht lange, bis sich die Metallschließe löst. Die Richterin, eine schmale Frau mit dunkelblondem Haar und randloser Brille, biegt noch einmal ihr Mikrofon zurück. Die Prozessbeobachter im vollbesetzten Gerichtssaal erheben sich, dann verkündet Wenche Elizabeth Arntzen das Urteil, auf das Norwegen 14 Monate gewartet hat: 21 Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung für Anders Behring Breivik.

Geisteskrank oder schlicht abgrundtief böse? Muss der Mann, der an einem einzigen Tag 77 Menschen umgebracht hat, ins Gefängnis? Oder ist er für seine Taten gar nicht verantwortlich zu machen?

Das war die Frage, über die die fünf Richter um die Vorsitzende Arntzen an diesem Freitag in Oslo zu entscheiden hatten. Eine schier unlösbare Frage für eine Institution, deren eigentliche Aufgabe darin besteht, über Schuld und Unschuld zu richten. Zumal sich die rechtspsychiatrischen Gutachter, auf die sich das Gericht eigentlich stützen können sollte, uneins waren. Die Sachverständigen kamen zu entgegengesetzten Einschätzungen: schuldunfähig und schuldfähig.

Einstimmige Entscheidung der fünf Richter

Bis zuletzt war dann auch völlig unklar, wie das Urteil des Gerichts ausfallen würde, ganz Norwegen erwartete es mit großer Anspannung. Schon Stunden vor Beginn des Prozesses bildete sich eine lange Schlange vor dem Tinghus. Beobachter berichteten, es seien noch mehr Menschen zum Gebäude des Bezirksgerichts gekommen als zum Prozessauftakt im April.

Einstimmig kamen die Richter dann zu einer Entscheidung. Indem sie ihn zu einer Gefängnisstrafe verurteilten, erklärten sie ihn für zurechnungsfähig. Damit ist Breivik auch juristisch vollumfänglich für seine Taten verantwortlich. Die Anklage hatte darauf plädiert, Breivik für unzurechnungsfähig zu erklären. Staatsanwältin Inga Bejer Engh und ihr Kollege Svein Holden hatten offengelassen, ob sie bei einem gegenteiligen Urteil in Berufung gehen würden. Sie haben für diese Entscheidung nun zwei Wochen Zeit.

Das Vertrauen der Norweger in die Rechtspsychiatrie hat der Prozess erheblich beschädigt. Ungebrochen ist jedoch die Autorität der Gerichtsbarkeit. Richter, Staatsanwälte und auch Verteidiger gestalteten das Gerichtsverfahren in einer professionellen und zugleich menschlichen Art und Weise, die ihnen große Anerkennung einbrachte, in Norwegen und darüber hinaus.

Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur im Sinne des Angeklagten, der von Anfang an auf seine Schuldfähigkeit gepocht hatte - und der das Urteil dann auch mit einem Lächeln entgegennahm. Die Überlebenden der Anschläge vom 22. Juli 2011 und die Angehörigen der Todesopfer hatten ebenfalls darauf gehofft, dass Breivik für zurechnungsfähig erklärt und für das verantwortlich gemacht wird, was er getan hat. In jüngsten Umfragen sprach sich auch die Mehrheit der Norweger für eine Haftstrafe aus.

Zudem hatte der Angeklagte angekündigt, in Berufung zu gehen, falls er für unzurechnungsfähig erklärt würde. Das hätte bedeutet, dass Norwegen von Januar 2013 an erneut einen langwierigen Prozess hätte ertragen müssen.

Doch nun sieht alles danach aus, dass das Urteil zur Folge hat, was sich die allermeisten erhofften: Breivik wird endlich aus der Öffentlichkeit und hinter den Mauern des Hochsicherheitsgefängnisses Ila verschwinden, für die kommenden 21 Jahre. Mindestens. Daran schließt sich die Sicherungsverwahrung an. Während dieser muss alle drei Jahre überprüft werden, ob Breivik weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Ist dem so, kann die Sicherungsverwahrung immer wieder verlängert werden, theoretisch bis zu seinem Lebensende.

Gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Breiviks Taten

Bei aller Erleichterung darüber, dass der Massenmörder vermutlich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringt: Das Urteil zwingt die norwegische Gesellschaft, sich noch intensiver mit Breivik und seinen Taten auseinanderzusetzen. Nun lassen sich seine grausamen Morde nicht mehr als die Handlungen eines Kranken abtun. Es sind vielmehr die Taten eines Islamhassers, eines rechtsextremen Terroristen, der inmitten einer Gesellschaft sozialisiert wurde, die stolz ist auf ihre Liberalität und Offenheit.

Die Versäumnisse der Behörden sind erst kürzlich im Bericht einer unabhängigen Kommission aufgezählt worden. Doch auch mögliche Versäumnisse des gesellschaftlichen Diskurses müssen diskutiert werden. Wie konnte sich Anders Breivik derart radikalisieren - bis hin zu einer Position, die, wenn auch nicht einem kranken Hirn entsprungen, so doch wahnsinnig erscheint?

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