"Organisierte Zuhälterei":Ermittlungsverfahren gegen Strauss-Kahn eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsfahren gegen Dominique Strauss-Kahn eingeleitet. Der ehemalige IWF-Chef steht im Verdacht, bei gesponserten Sex-Partys an bandenmäßiger Zuhälterei beteiligt gewesen zu sein. Nach stundenlager Befragung wurde er gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt - jedoch unter Auflagen.

Die französische Justiz hat am Montagabend ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wegen seiner Beteiligung an illegalen Sex-Partys in Lille eingeleitet. Das berichteten die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft und die Nachrichtenagentur dapd unter Berufung auf die Anwälte von Strauss-Kahn.

Die Vorwürfe lauteten "organisierte Zuhälterei", erklärte die Staatsanwaltschaft nach stundenlanger Befragung des 62-Jährigen durch Untersuchungsrichter in Lille. Nach Einschätzung der Ermittler könnte der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) zudem von veruntreuten Firmengeldern profitiert haben. Strauss-Kahns Anwälte teilten mit, er habe alle Vorwürfe "mit größter Entschiedenheit" zurückgewiesen. Er habe nichts von Prostituierten gewusst.

Die zuständigen Ermittlungsrichter hätten eine ursprünglich für Mittwoch geplante erneute Vernehmung vorgezogen. Strauss-Kahn sei gegen Zahlung von 100.000 Euro unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, aber unter Polizeiaufsicht gestellt worden. Er dürfe außerdem nicht mit den weiteren Verdächtigen Kontakt aufnehmen.

Auf Beteiligung an Zuhälterei stehen in Frankreich bis zu 20 Jahre Haft, für Beihilfe zur Veruntreuung von Firmengeldern drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Es geht vor allem um die Frage, ob Strauss-Kahn bei seiner Teilnahme an den Partys in Paris, Brüssel und Washington wusste, dass die Frauen Prostituierte waren.

Im Vorjahr hatte er nach Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens nicht nur den IWF-Chefposten, sondern auch seine Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur der französischen Sozialisten aufgegeben. Die US-Justiz stellte das strafrechtliche Verfahren zwar wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau ein, eine zivilrechtliche Klage ist aber noch anhängig.

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