Vor Gericht:Lost in Tirol

Ein Mann aus Wien ist in Tirol zu Gast auf einem Polterabend und stürzt auf dem Weg zur Toilette. Einer der Gründe, warum der Fall vor dem Obersten Gerichtshof behandelt wurde, sind mangelnde Dialekt-Kenntnisse.

Vor dem Obersten Gerichtshof in Wien ging es dieser Tage unter dem Aktenzeichen 1 Ob 174/19y um dringende Bedürfnisse - Bedürfnisse eines Wieners, der in Tirol zu einem Polterabend eingeladen war, dabei nicht mehr ganz nüchtern war und deshalb in einem Lokal nach dem Weg zum WC fragte.

Wie mehrere österreichische Medien berichten, bekam er die Auskunft auch, allerdings bedauerlicherweise in tiefstem tirolerischen Dialekt, dessen er als Hauptstadtbewohner nicht mächtig war. Anstatt die Treppe, pardon die Stiege, hinauf zu gehen, begab sich der Mann hinunter in den Keller. Die Holzstiege dorthin sei jedoch, wie es in den Berichten heißt, "massiv abgetreten" und "verschlissen" sowie nur teilweise mit einem Handlauf versehen und nicht beleuchtet gewesen. Der Wiener stürzte daher - und verletzte sich.

Die finanziellen Nachteile, die er durch das Unglück erlitt, wollte der Mann nun ersetzt haben, bekam vom Obersten Gerichtshof, der höchsten Instanz in Österreich also, nur zum Teil recht. Seine Kosten müsse er zu einem Drittel selbst tragen, denn es sei ihm trotz der mutmaßlichen Alkoholisierung zumutbar gewesen, mehrmals nach dem Weg zu fragen, falls er die Beschreibung beim ersten Mal nicht verstanden habe. Der Lokalbesitzer wiederum muss die restlichen zwei Drittel bezahlen, weil die Stiege eine Gefahr dargestellt habe, die leicht durch eine Beleuchtung und ein Geländer zu beheben gewesen sei.

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