Süddeutsche Zeitung

Österreich:Frau verklagt Sechsjährige

Eine Skifahrerin hat sich auf der Piste bei einem Unfall schwer verletzt. Nun sorgt ein ungewöhnlicher Rechtsstreit für Empörung. Auf der Anklagebank könnte ein Kind sitzen.

Von Cathrin Kahlweit

In Österreich hat eine erwachsene Skifahrerin hat eine Sechsjährige auf 38 000 Euro Schadensersatz verklagt. Nun macht der vor dem Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg anhängige Fall, über die Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen. Die Frau und das Mädchen waren auf einer Piste im Skigebiet am Hochhäderich zusammengeprallt, als die Frau in Schussfahrt den Hang hinunterraste und das Kind, das mit einer Skigruppe unterwegs war, in eine Kurve einbog. Wegen des Unfalls, sagt die Anwältin der Klägerin, könne ihre Mandantin nie wieder skifahren. Sie sei bei dem Zusammenprall schwer verletzt worden.

Die Eltern des Mädchens haben eine Haftpflichtversicherung, diese soll nun zahlen. Zudem soll mit der Klage festgestellt werden, dass das Kind auch für alle künftigen Schäden aus dem Zusammenprall aufkommen muss. Ein skitechnischer Gutachter soll aber bereits befunden haben, Kind und Frau seien beide nicht aufmerksam genug gefahren. Die Unfallbeteiligten seien daher nach Ansicht des Sachverständigen auch im selben Ausmaß für den Zusammenstoß verantwortlich gewesen - so zitieren österreichische Medien den Anwalt, der jetzt das Kind vertritt.

Eine Klage gegen die Eltern des Kindes wurde abgewiesen

Normalerweise würden "Skilehrer und Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt", hatte eine Gerichtssprecherin zu Prozessbeginn gesagt. Genau das hat die Frau, die nun 38 000 Euro haben will, offenbar anfangs auch getan. Nur: Ihre Klage gegen die Eltern der Sechsjährigen wurde abgewiesen. Nun versucht die Frau mit einer rechtlichen Konstruktion ihr Glück, die sehr selten ist. Denn bekanntlich sind strafunmündige Kinder rechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen; Eltern, die wegen des Ärgers, den sich ihre Kinder einhandeln, immer wieder ihre Haftpflichtversicherung bemühen müssen, wissen das aus leidvoller Erfahrung.

In diesem Fall nun argumentiert die Rechtsanwältin der Klägerin, dass all das hier nicht gelte: Kinder könnten sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen verurteilt werden, wenn das Gericht eine Schuld oder Mitschuld feststelle - dann nämlich, wenn dem unmündigen Kind Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden könne. Eine solche Ausnahmeklausel sehe das österreichische Recht vor. Außerdem müsse ein Vermögen in Form einer Versicherung bestehen, um Schadenersatzzahlungen leisten zu können.

Beide Voraussetzungen liegen nach Ansicht der erwachsenen Unfallgegnerin vor. Das Mädchen habe ja schließlich einen Skikurs besucht, also die Grundtechniken des Skifahrens beherrscht und die Regeln für das richtige Verhalten auf der Skipiste gekannt, sagte die Anwältin der Klägerin zu Prozessbeginn am vergangenen Montag laut Vorarlberger Nachrichten. Außerdem habe das Kind - über die Eltern - eine Versicherung, die für den Schaden aufzukommen hätte. Richterin Nadine Moosbrugger muss nun entscheiden, ob diese Einsichtsfähigkeit vorhanden ist. Sie hat den Prozess zur Beweisaufnahme erst einmal um drei Wochen vertagt.

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Quelle:
SZ vom 29.08.2015
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