Süddeutsche Zeitung

Österreich:"Burkaverbot" trifft Maskottchen und Radfahrer

  • Seit gut einer Woche soll in Österreich ein neues Gesetz Burkas und Niqabs aus der Öffentlichkeit verbannen.
  • Das Verbot gilt allerdings für Gesichtsverhüllungen aller Art. Polizisten sind unsicher, wie großzügig sie das Gesetz auslegen sollen.
  • Ein Maskottchen mit Hai-Maske kassiert eine Anzeige, eine Fahrradfahrerin wird abgemahnt, weil sie sich mit einem Schal gegen die Kälte schützen will.

Von Simon Hurtz

Seit dem 1. Oktober muss man in Österreich Gesicht zeigen. Frau auch. Vor allem Frau. Vor gut einer Woche trat ein Gesetz in Kraft, das nicht "Burkaverbot" heißen darf, weil die Verfassung religiöse Neutralität vorschreibt. Also gilt nun das AGesVG, kurz für: Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz.

Der politische Zweck bleibt trotzdem eindeutig: Niqab und Burka sollen aus der Öffentlichkeit verschwinden. Hidschabs, die das Gesicht freilassen, bleiben dagegen erlaubt. Wer gegen das Verbot verstößt und sich weigert, die Gesichtsverschleierung abzulegen, wird vorübergehend festgenommen und muss bis zu 150 Euro zahlen.

Das neue Gesetz mag verfassungskonform sein, erweist sich aber bereits nach wenigen Tagen als verwirrend für alle Beteiligten. Am vergangenen Freitag eröffnete in der Wiener Innenstadt eine neue Filiale des Apple-Resellers McShark. Hunderte Menschen standen Schlange, um ein günstiges iPhone zu ergattern. Sogar die Polizei rückte an - doch statt Smartphones zum Schnäppchenpreis hatte sie ein Maskottchen mit Hai-Maske im Visier.

Die Beamten forderten den McShark-Mitarbeiter auf, seine Kopfbedeckung abzunehmen, und drohten, ihn mit aufs Revier zu nehmen. Zunächst weigerte sich der Mann, gab dann aber nach, klemmte seine Maske unter den Arm und ging nach Hause. Eine Anzeige erhielt er dennoch, wie ein Polizeisprecher Heute.at bestätigte: "Der Hai wurde angezeigt, weil er die Maske nicht abnehmen wollte."

Radfahrerin kassiert Abmahnung, weil sie einen Schal trägt

Neben islamischen Schleiern und Hai-Masken umfasst das neue Gesetz auch etliche weitere Gesichtsverhüllungen. Nur Handwerker oder Ärzte dürfen Mundschutzmasken tragen, alle anderen benötigen ein Attest. Rote Clownsnasen sind bei Brauchtumsveranstaltungen wie Faschingsfesten erlaubt. Demonstranten, die als Clowns verkleidet gegen das AGesVH protestierten, wurden dagegen angezeigt, wie Heute.at berichtet.

Dasselbe Schicksal ereilte einen Demonstrationsteilnehmer, der sich mit einem Schal vermummte. Bei Kälte sieht das Gesetz zwar Ausnahmen vor, doch offenbar zählt der Oktober für Beamte in der wintererprobten Alpenrepublik noch zum Spätsommer. Vergangene Woche wurde eine Radfahrerin abgemahnt, die ihren Mund abends mit einem Schal vor dem kalten Fahrtwind schützen wollte.

Sich derart vor der Kälte zu schützen, sei "wohl erst bei Frost und Minusgraden" erlaubt, sagte ein Polizeisprecher dem Standard. Zuvor hatte die Polizei angekündigt, mit Fingerspitzengefühl vorgehen zu wollen und das Gesetz behutsam auslegen zu wollen. Immerhin müssen sich Skifahrer und Motorradfahrer keine Sorgen machen, auf Piste und Straße verhaftet zu werden: Wer Sport treibt, darf Kopf und Gesicht schützen. Was mit Fußballfans geschieht, die ihre Zuneigung mit überdimensionierten Vereinsschals zu Schau stellen, ist noch unklar.

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