Oberlandesgericht:Tödlicher Brandanschlag: Zeuge widerspricht Aussagen

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Vor mehr als 30 Jahren brennt in Saarlouis ein Asylbewerberheim und es stirbt ein Mann. Im Prozess legt der Angeklagte ein Teilgeständnis ab und beschuldigt einen alten Bekannten. Dieser wehrt sich nun.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Koblenz (dpa/lrs) - Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat ein 51-jähriger Zeuge die Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen. Er widersprach damit am Montag vor dem Oberlandesgericht Koblenz dem 52-jährigen Angeklagten. Dieser hatte kürzlich erklärt, zwar dabei gewesen zu sein, als das Feuer gelegt wurde, das 1991 einen Menschen tötete und zwei verletzte. Seine Rolle in dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis sei aber nur die eines Mitläufers gewesen. Die Idee habe der 51-jährige Bekannte gehabt - der nun Zeuge im Prozess ist. Der habe auch das Benzin mitgebracht, auf der Holztreppe des Gebäudes verschüttet und daraufhin angezündet.

„Das ist gelogen. Das stimmt nicht“, sagte der heute 51-jährige Zeuge zu den Vorwürfen. In der Nacht der Tat sei er mit dem Angeklagten und einem dritten Mann in einer Kneipe gewesen. Die drei seien Teil einer Gruppierung von „Nazi-Skinheads“ gewesen, so der Zeuge. Es sei viel Alkohol geflossen. Soweit deckt sich die Aussage mit der des Angeklagten.

Das Gespräch kam dabei auch auf die rassistisch motivierten Ausschreitungen in Hoyerswerda, die zu der Zeit passierten. Was dabei gesagt wurde, darüber gehen die Angaben auseinander. Der Angeklagte hatte erklärt, der dritte Mann habe sich gegen Angriffe auf Unterkünfte für Ausländer ausgesprochen.

Der 51-jährige Zeuge sagte am Montag dagegen, der dritte Mann sei ein Anführer der Skinhead-Szene in Saarlouis gewesen und erklärt, „so was soll auch bei uns passieren“. Nach dem Treffen will der 51-jährige Zeuge von der Kneipe nach Hause gegangen sein, und nicht zur Flüchtlingsunterkunft. Später sei er - also der heute 51-Jährige - dann aus der rechten Szene ausgestiegen und habe Morddrohungen erhalten - auch von dem dritten Mann, der nun auch als Zeuge geladen werden soll.

Die Anklage wirft dem 52-jährigen deutschen Angeklagten vor, den Brand aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Er steht seit November 2022 wegen Mordes in einem Fall sowie versuchten Mordes in 20 Fällen vor dem OLG Koblenz. Bei dem nächtlichen Brandanschlag vor mehr als drei Jahrzehnten war der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana nach schwersten Verbrennungen gestorben. Zwei andere Hausbewohner brachen sich Knochen beim Sprung aus einem Fenster, 18 Bewohner konnten unverletzt fliehen.

© dpa-infocom, dpa:230514-99-688574/4

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