Oberlandesgericht Frankfurt:Ex-Geliebte muss Kachelmann 7000 Euro zahlen

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Kachelmann hatte die Journalistin Claudia D. auf Erstattung von etwa 13 000 Euro für Gutachten verklagt. (Foto: dpa)
  • Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatzprozess gegen seine Ex-Geliebte gewonnen.
  • Es ging um Kosten für Gutachten, mit denen sich Kachelmann einst gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigte.
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte die Frau nun zur Zahlung von mehr als 7000 Euro plus Zinsen.
  • Kachelmann reagiert nach dem Urteil erleichtert, seine Ex-Geliebte sieht sich als Opfer der Justiz.

Jörg Kachelmann hat den Schadenersatzprozess gegen seine Ex-Geliebte gewonnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Claudia D. zur Zahlung von 7000 Euro plus Zinsen.

Die Kammer sei davon überzeugt, dass sie ihn "vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte", hieß es in der Urteilsbegründung. Kachelmann hat mit dem Urteil nach eigenen Worten sein "Vertrauen in die deutsche Justiz zurückbekommen". Es stehe nun zweifelsfrei fest, dass er "Opfer eines Verbrechens" geworden sei, Opfer falscher Beschuldigungen. Claudia D. reagierte empört: Ihr vorzuwerfen, sie habe die Vergewaltigung nur erfunden, sei "ein katastrophales Fehlurteil" eines "rein männlich besetzen Senats". Das Gericht wolle ein Exempel statuieren: "Man will uns Frauen stumm schalten." Die Richter beschimpfte sie mit den Worten: "Ihr armseligen, feigen Frauenverächter."

Das Landgericht Frankfurt hatte noch in erster Instanz einen Anspruch des Wettermoderators verneint. Jörg Kachelmann legte daraufhin umgehend Berufung ein.

Kosten für Gutachten

Kachelmann hat die Journalistin Claudia D. auf Erstattung von etwa 13 000 Euro für Gutachten verklagt. Mit diesen hatte sich der TV-Moderator im Strafprozess erfolgreich gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt. Das Landgericht Mannheim hatte den heute 58-Jährigen im Mai 2011 von dem Vorwurf freigesprochen.

Im Zivilverfahren musste Kachelmann nachweisen, dass seine Ex-Geliebte ihn falsch beschuldigt hat. Ein vom 18. OLG-Senat bestellter Rechtsmediziner hatte in einem Gutachten erklärt, dass viel dafür spreche, dass sich die Radiomoderatorin selbst die Verletzungen beigebracht habe. Claudia D. hatte im Februar 2010 der Polizei berichtet, sie sei von ihrem damaligen Freund Kachelmann vergewaltigt worden. Der Wettermoderator wurde dann im März 2010 nach der Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft.

Zuletzt war es vor allem um die Frage gegangen, ob Kachelmann die von ihm geltend gemachten Kosten auch persönlich getragen hat. Ein für die Finanzen zuständiger Angestellter der Meteomedia AG bestätigte, dass Kachelmanns Schweizer Firma damals rund 7000 Euro für Gutachten vorgestreckt habe. Der Zeuge konnte aber nicht sagen, ob Kachelmann das Geld zurückerstattet hat, da er im März 2011 das Unternehmen verlassen hatte.

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