Süddeutsche Zeitung

Berlin:Berlins Bäder stellen klar: "Oben ohne"-Baden ist für alle erlaubt

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Für Männer ist es selbstverständlich, im Schwimmbad nur mit einer Badehose ins Wasser gehen zu dürfen. Für Frauen eher nicht. In Berlin soll sich das nun ändern.

Offiziell verboten war es ohnehin nicht, aber nun soll das Schwimmen ohne Oberteil in Berlins Schwimmbädern für Frauen nicht mehr zum Problem werden. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen "oben ohne" für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe (BBB) am Donnerstag mit. Das Unternehmen werde die Haus- und Badeordnung künftig "geschlechtergerecht" anwenden, hatte zuvor die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung am Donnerstag mitgeteilt.

Hintergrund ist laut Senatsverwaltung eine erfolgreiche Beschwerde bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) zuständigen Ombudsstelle. Eine 33-jährige Frau war im Dezember in einem Schwimmbad in Berlin-Kaulsdorf vom Aufsichtspersonal aufgefordert worden, die Brüste zu bedecken. Als sie sich weigerte, wurde sie des Bades verwiesen. In ihrer Beschwerde verwies sie darauf, dass die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen "handelsüblicher Badekleidung" vorschreibt. Nach einer Intervention der Ombudsstelle bei den Bäderbetrieben solle nun das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch "für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein", hieß es.

Bereits im Sommer 2021 hatte es in Berlin einen ähnlichen Fall gegeben: Wegen ihres nackten Oberkörpers war eine Frau eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen worden. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung dafür blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage nach dem Antidiskriminierungsgesetz.

Oben-ohne-Baden ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit für Frauen. Die niedersächsische Stadt Göttingen war eine der ersten Kommunen, die im vergangenen Jahr das Schwimmen mit nacktem Oberkörper sowohl Männern als auch Frauen gestattete. Hintergrund der Neuregelung war hier die Beschwerde einer Person, die sich weder als Frau noch als Mann sieht und deshalb nur mit einer Badehose bekleidet ins Wasser geht.

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