Prozess:Mordversuch mit Nudelsuppe

Prozess um versuchten 'Nudelsuppenmord' - Auftakt

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Harald Roos.

(Foto: dpa)
  • Nach einem mutmaßlichen Mordversuch mit einer vergifteten Nudelsuppe hat vor dem Wiesbadener Landgericht der Prozess gegen einen 49-Jährigen begonnen.
  • Der Angeklagte schwieg beim Prozessauftakt.
  • Er ist bereits einschlägig vorbestraft.

Nach einem mutmaßlichen Mordversuch mit einer vergifteten Nudelsuppe beginnt heute vor dem Wiesbadener Landgericht der Prozess gegen einen 49-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in Rüdesheim am Rhein in das Haus eines Tenniskameraden eingedrungen zu sein und Gift in die Suppe gekippt zu haben, die auf dem Herd stand. Hintergrund der Tat soll sein, dass der Angeklagte in den mit einer Frau verheirateten Tenniskameraden verliebt gewesen war. Das Opfer erwiderte diese Avancen der Staatsanwalt zufolge aber nicht.

Das Ehepaar hatte die Suppe im Februar 2019 an seine Hunde verfüttert. Die Tiere wurden mit schweren Vergiftungssymptomen in eine Klinik gebracht, sie überlebten letztlich. Die Polizei ließ eingefrorene Reste der Suppe untersuchen, woraufhin Spuren des Gifts der Pflanze Blauer Eisenhut gefunden wurden. Auch im Mageninhalt der Hunde ließen sich Rückstände der giftigen Pflanze finden. Der Mann soll vor dem Mordversuch mehrfach das Auto des Paares beschädigt haben.

Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt persönlich nicht. Wie solle er erklären, dass etwas nicht passiert sei, sagte sein Anwalt. Die Anklage stütze sich auf Indizien und Rückschlüsse. Bei kritischer Betrachtung reichten die reinen Beweise nicht aus für eine Verurteilung.

Der 49-Jährige wurde im April 2019 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er war bereits 2001 vom Landgericht Memmingen wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte versucht, die Eltern seiner damaligen Freundin mit Arsen zu vergiften. Im November 2012 sei der Angeklagte auf Bewährung aus der Haft entlassen worden, teilte der Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft mit. Wie der Wiesbadener Kurier berichtet, nennt die Anklage neben der Heimtücke als weitere Mordmerkmale Grausamkeit und niedrige Beweggründe. Im Falle einer Verurteilung drohe dem Mann die Sicherungsverwahrung.

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