Süddeutsche Zeitung

Prozess:Anwalt von erfundenem NSU-Opfer freigesprochen

Der Mann habe zwar große Fehler gemacht, aber ein Vorsatz sei nicht nachweisbar, entschied das Landgericht Aachen.

Der Mann, der ein erfundenes Opfer im NSU-Prozess juristisch vertreten hatte und dafür mehr als 200 000 Euro kassierte, ist vor dem Landgericht Aachen freigesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin Melanie Theiner sah keinen Nachweis von Vorsatz. Demnach habe der Angeklagte zwar große Fehler gemacht und grob fahrlässig gehandelt, aber keine Absicht sei beweisbar.

Der Jurist aus Eschweiler stand wegen Betrugs vor Gericht. Er hatte im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ein Opfer des Nagelbombenanschlags aus der Kölner Keupstraße vertreten, das es gar nicht gab. Genau 211 252,54 Euro hatte der 53 Jahre alte Mann dafür von 2013 bis 2015 vom Oberlandesgericht München eingestrichen. Nach zweieinhalb Jahren fiel der Schwindel auf, seine angebliche Mandantin Meral Keskin wurde als Phantom enttarnt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch, Anwalt Ralph W. sei kein Betrüger, sondern selbst Betrogener. Sein Mandant habe gutgläubig gehandelt und sei selbst getäuscht worden. Und zwar von Attila Ö., der bei dem Anschlag in der Keupstraße tatsächlich verletzt wurde und Anwälten die Phantom-Zeugin als Mandantin und Eintrittskarte zum lukrativen Prozess gegen Provision angeboten hatte. Attila Ö. ist inzwischen verstorben.

Aus Sicht der Anklage hätte Ralph W. allerdings sehr früh durchschauen müssen, dass es das angebliche Opfer Keskin nie gab. Selbst falls er blind auf diesem Auge gewesen sei, so hätte er schon 2013 erkennen müssen, dass diese Person niemals ein Opfer des NSU-Anschlags und somit keine berechtigte Nebenklägerin im Münchner Prozess war: "Er hätte die Gerichtsakte nur einmal lesen müssen", so der Oberstaatsanwalt.

Vor dem Münchner Oberlandesgericht waren fünf Jahre lang die rassistischen Morde des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie der Mord an einer Polizistin verhandelt worden. 2018 wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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