Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:Vater soll Baby totgeschüttelt haben

In Detmold hat ein Prozess begonnen, der schockiert: Ein 26-Jähriger soll sein drei Monate altes Baby getötet haben. Der Angeklagte streitet alles ab.

Ein 26-Jähriger soll sein eigenes Baby mehrfach so schwer misshandelt haben, dass es im Alter von drei Monaten an den Folgen starb: Vor dem Landgericht in Detmold hat der Angeklagte die Vorwürfe zu Prozessbeginn am Montag zurückgewiesen und von einem "unfallartigen Geschehen" gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zwei Sachverständige nannten die Darstellungen des Mannes zu den Verletzungen des Säuglings aus gerichtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar.

Dem jungen Vater wird Kindesmisshandlung mit Todesfolge vorgeworfen. Dem im Dezember 2019 geborenen Sohn soll er in dessen ersten drei Lebensmonaten mehrfach schwere körperliche Gewalt angetan haben. Er soll dem Baby zwei Rippen nahe der Wirbelsäule gebrochen und ihm eine Fraktur des linken Oberarms zugefügt haben. Durch heftiges Schütteln habe er ein schweres Schütteltrauma bei dem Säugling verursacht, das mutmaßlich zum Tod des Säuglings im März 2020 führte.

Der angeklagte Deutsche sagte zu dem Oberarmbruch, der Junge sei ihm entglitten, als er über den Teppich gestolpert sei. Er habe ihn am Arm zu Packen bekommen und dabei ein "Knacken" gehört. An den Rippenbrüchen will der Angeklagte ebenfalls keine Schuld tragen, wie der Gerichtssprecher schilderte.

Die Mutter will nicht aussagen

Zum Schütteltrauma soll es nach Darstellung des Vaters angeblich gekommen sein, als er sich mit dem Baby auf das Sofa haben fallen lassen wollen und dabei ungewollt auf der Fensterbank aufgeschlagen sei. Er habe seinen Sohn danach in eine Klinik gebracht.

Das Kind war wenig später gestorben. Die beiden Sachverständigen äußerten deutliche Zweifel an diesen Versionen. Es müssten ganz andere, erhebliche Kräfte Ursache für die Verletzung gewesen sein, äußerten sie in der Verhandlung.

Möglichst am kommenden Prozesstag am 21. September soll noch eine Neurologin angehört werden. Die Ehefrau des Angeklagten war nach ursprünglicher Planung ebenfalls demnächst als Zeugin vorgesehen, will aber vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wie der Gerichtssprecher sagte. Ein weiterer Termin sei für den 30. September anberaumt.

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SZ/dpa/mpu/ick
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