Mordfall Greta:Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein

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Bemalte Steine liegen vor einer Kita in Nordrhein-Westfalen. Bei den Ermittlungen gegen eine wegen Mordes an einem dreijährigen Kita-Kind verdächtigen Erzieherin sind die Behörden auf weitere Vorfälle in der beruflichen Vergangenheit der Verdächtigen gestoßen. (Foto: dpa)

Im Fall des mutmaßlichen Mordes an der dreijährigen Greta in einer Kita in Viersen hat die Staatsanwaltschaft Kleve Versäumnisse eingestanden. Die Behörde hatte frühere Ermittlungen gegen die inzwischen mordverdächtige Erzieherin eingestellt.

Nach dem gewaltsamen Tod der dreijährigen Greta in Viersen in Nordrhein-Westfalen hat die Staatsanwaltschaft Kleve einen Fehler eingeräumt. Frühere Hinweise zur psychischen Auffälligkeit einer inzwischen mordverdächtigen Erzieherin seien nicht weitergegeben worden, obwohl dies vorgeschrieben sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bei vorangegangenen älteren Ermittlungen wegen Vortäuschens einer Straftat seien Erkenntnisse zur psychischen Verfassung der Kindergärtnerin aufgetaucht, die der Aufsichtsbehörde ihrer Kindertagesstätte hätten mitgeteilt werden müssen.

Die Behörde hatte die früheren Ermittlungen gegen die inzwischen mordverdächtige Erzieherin wegen geringer Schuld eingestellt. Eine Rechtsmedizinerin hatte dabei festgestellt, dass die Erzieherin dringend psychologische Hilfe benötige und es sich bei der damaligen Straftat um einen Hilferuf gehandelt haben könnte.

Die Erzieherin selbst habe den Bedarf bestätigt. Sie und ihre Eltern hätten versichert, dass man sich um professionelle Hilfe kümmern werde. Weil nicht auszuschließen gewesen sei, dass die psychische Verfassung der Frau auch eine Gefahr für die betreuten Kinder darstellen könne, hätte dies der Aufsichtsbehörde trotz der eingestellten Ermittlungen gemeldet werden müssen, so Oberstaatsanwalt Günter Neifer.

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Die Behördenspitze habe mit der ermittelnden Staatsanwältin bereits ein ausführliches Gespräch geführt, und sie für die Mitteilungspflichten "sensibilisiert".

Bei der Auffälligkeit, die nicht weitergemeldet wurde, ging es um einen Vorgang vom Mai 2019: Die inzwischen 25-jährige Erzieherin hatte vorgegeben, im Wald bei Geldern von einem Unbekannten mit einem Messer im Gesicht verletzt worden zu sein. Der Unbekannte habe auf einer um Hilfe rufenden Frau gelegen, der sie zur Hilfe geeilt sei, hatte sie erzählt. Nachdem sie verletzt worden sei, hätten sich beide Unbekannten entfernt.

Ungeklärte Verletzungen und andere Ungereimtheiten

Eine Rechtsmedizinerin hatte die Verletzung untersucht und nicht ausgeschlossen, dass die Frau sich diese selbst zugefügt haben könnte. In den Vernehmungen seien dann weitere Ungereimtheiten aufgetaucht.

Die Frau hatte schließlich eingeräumt, dass das "möglicherweise alles nicht richtig" gewesen sei, was sie erzählt habe. Inzwischen steht die Frau im Verdacht, im vergangenen April in einer Kita in Viersen bei Mönchengladbach eine Dreijährige ermordet zu haben. An diesem Donnerstag wird der Fall in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen diskutiert.

© SZ vom 04.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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