NRWDisziplinarverfahren gegen dauerkranke Lehrerin

Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Guido Kirchner/Guido Kirchner/dpa

Der Fall der Lehrerin gelangte durch einen Rechtsstreit an die Öffentlichkeit: Ein Gericht entschied, dass die jahrelang krankgeschriebene Beamtin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Nun reagiert auch die Bezirksregierung.

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Gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auch in der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf sei intern ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Disziplinarverfahren gestartet, war aber für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.Der Fall der Lehrerin gelangte durch einen Rechtsstreit an die Öffentlichkeit: Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Damit bestätigte es die Sicht des Landes, das als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz.Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibung litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer wieder krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das OVG, aber für die Entscheidung sei das unerheblich.

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