Süddeutsche Zeitung

Notfälle:Behinderte Tochter eingeschlossen - Strafbefehl gegen Mutter

Rosenheim (dpa) - Mehrere Monate nach der Befreiung einer geistig behinderten jungen Frau aus einer Wohnung in Rosenheim in Bayern ist gegen die Mutter ein Strafbefehl ergangen. Gegen die Frau sei eine Geldstrafe wegen Vernachlässigung ihrer Tochter verhängt worden, teilte das Amtsgericht Rosenheim mit. Mitte April hatten Polizisten das verschlossene Zimmer der damals 26-Jährigen aufgebrochen, nachdem sich deren Mutter unmittelbar vor der Zwangsräumung ihrer Wohnung in Suizidabsicht im Treppenhaus in die Tiefe gestürzt hatte.

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Rosenheim (dpa) - Mehrere Monate nach der Befreiung einer geistig behinderten jungen Frau aus einer Wohnung in Rosenheim in Bayern ist gegen die Mutter ein Strafbefehl ergangen. Gegen die Frau sei eine Geldstrafe wegen Vernachlässigung ihrer Tochter verhängt worden, teilte das Amtsgericht Rosenheim mit. Mitte April hatten Polizisten das verschlossene Zimmer der damals 26-Jährigen aufgebrochen, nachdem sich deren Mutter unmittelbar vor der Zwangsräumung ihrer Wohnung in Suizidabsicht im Treppenhaus in die Tiefe gestürzt hatte.

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