Norwegen klagt wegen Flagge:Modemarke "Thor Steinar" bekommt Ärger

Abreißen oder vernichten - "Thor Steinar" darf die norwegische Flagge vermutlich bald nicht mehr verwenden. Norwegen hat die rechtsextreme Modemarke aus Königs Wusterhausen verklagt.

Norwegen hat gegen die umstrittene Modemarke "Thor Steinar" Anzeige wegen widerrechtlicher Verwendung seiner Flagge erstattet.

Norwegen klagt wegen Flagge: Sollte Norwegen Recht bekommen, müssen die Flaggen entfernt oder die Kleidungsstücke vernichtet werden.

Sollte Norwegen Recht bekommen, müssen die Flaggen entfernt oder die Kleidungsstücke vernichtet werden.

(Foto: Foto: dpa)

"Wir wollen, dass unsere Staatsflagge als Symbol des demokratischen Norwegens nicht weiter in Verbindung mit dem rechtsextremen Milieu gebracht wird", sagte der norwegische Gesandte in Berlin, Andreas Gaarder.

Gegen den Geschäftsführer der Thor-Steinar-Firma in Königs Wusterhausen sei ein Bußgeldbescheid über 2000 Euro ergangen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Potsdam. Der Mann habe jedoch Widerspruch eingelegt, über den am 31. März verhandelt werde. Die Anzeige gegen die Firma laute auf "widerrechtliche Verwendung staatlicher Hoheitszeichen".

Nach dem deutschen Markengesetz dürfen offizielle Staatssymbole nicht zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy begrüßte der Zeitung zufolge, dass die norwegische Regierung gegen "Thor Steinar" aktiv wurde.

Sollte Norwegen Recht bekommen, dann müsste die Firma das Bußgeld zahlen und dürfte zudem ab sofort nicht mehr die Norwegen-Fahne verwenden, erläuterte ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz in Bonn. "Es gibt dann nur zwei Möglichkeiten: Die Flagge abmachen oder, wo das nicht geht, das Kleidungsstück zu vernichten."

Erst am Mittwoch hatte das Landgericht Magdeburg den weiteren Verkauf der Bekleidungsmarke im Hundertwasserhaus der Stadt gestoppt. Das Gericht ordnete die Räumung des Ladens an und gab damit einer Klage des Vermieters statt. Die zum Bistum Magdeburg gehörende Gero AG hatte argumentiert, der Mieter habe bei Abschluss des Mietvertrags nicht darüber informiert, dass in dem Geschäft Bekleidung der umstrittenen Marke "Thor Steinar" verkauft werden solle.

Das Gericht bezeichnete dies als "arglistige Täuschung". Nach Protesten von Anwohnern und Gewerbetreibenden hatte unlängst zudem der Vermieter dem umstrittenen "Thor Steinar"-Laden in Berlin- Mitte gekündigt. Das Hamburger Immobilien-Unternehmen bestätigte, dass ein entsprechendes Schreiben an den Mieter gegangen sei.

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