Nordrhein-Westfalen:Sadistische Mörderin in Sicherungsverwahrung überstellt

Es ist ein Novum in Nordrhein-Westfalen: Zum ersten Mal wurde eine Frau in Sicherungsverwahrung verlegt. Die mittlerweile 56-Jährige war wegen Mordes an ihrer Lebensgefährtin verurteilt worden. Sie hatte die Frau monatelang gequält und dann grausam getötet.

Erstmals hat die Justiz in Nordrhein-Westfalen eine Frau in Sicherungsverwahrung geschickt. Die sadistische Mörderin sei am Donnerstag von Willich, südlich von Krefeld, in ein Frankfurter Gefängnis gebracht worden, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums einen Bericht der Bild-Zeitung.

"Das ist eine vernünftige Lösung und sehr viel kostengünstiger, als für die Dame eine eigene Einrichtung zu schaffen", sagte Justizsprecher Peter Marchlewski. In Frankfurt sei auch ein Therapieangebot vorhanden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss sich die Sicherungsverwahrung von der Strafhaft deutlich unterscheiden.

Psychiater halten die 56-Jährige weiter für sehr gefährlich. Die Justiz beruft sich dabei auf ihr Verhalten in der Haft. Sie habe sich wenig einsichtig gezeigt. Deswegen sei ihre Zukunftsprognose negativ.

Monatelange sadistische Exzesse

Die Frau hatte ihre 29-jährige Lebensgefährtin in einem Ferienhaus in Tunesien zu Tode gefoltert, ihre Leiche zerstückelt und in der Wüste verbrannt. Deswegen war sie 1999 in Bielefeld wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafhaft ist nun abgelaufen.

Das Opfer war monatelang sadistischen Exzessen ausgesetzt. Sie wurde gefoltert, erniedrigt und sexuell misshandelt. Der Richter hatte in der Urteilsbegründung "unmenschliche, kaum begreifbare Quälereien" angedeutet.

Die Verkäuferin war bereits 1994 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie eine junge Frau wie eine Sklavin gehalten und ebenfalls zu Tode gequält hatte. Damals war sie lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.

Die sadistischen Neigungen der Frau sollen sich auch während der Untersuchungshaft gezeigt haben.

© Süddeutsche.de/dpa/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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