Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:Richter stoppen Freilassung von Kindermörder

Gutachter beschreiben den Mann als hochgradig gefährlichen sadistischen Pädophilen, dennoch hat das Landgericht Bielefeld beschlossen, ihn 2015 auf freien Fuß zu setzen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamm interveniert.

Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Freilassung eines zweifachen Kindermörders gestoppt ( Urteil als PDF). Das Gericht hat zudem die vom Landgericht Bielefeld im Juli verfügten Haftlockerungen für den Gefangenen vorworfen. Für den 63-Jährigen, der seit 25 Jahren einsitzt, dürfe kein Entlassungstermin festgelegt werden, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Gutachter hatten den Mann als hochgradig gefährlichen sadistischen Pädophilen beschrieben. Das Landgericht hatte dennoch seine Entlassung für Mitte 2015 verfügt. Für die Zeit davor hatte das Bielefelder Gericht Haftlockerungen wie Ausgänge und eine Verlegung in den offenen Vollzug angeordnet. Die Entscheidung war heftig kritisiert worden, die Staatsanwaltschaft zog gegen den Beschluss mit einer Beschwerde vor das Oberlandesgericht.

Kritik am Landgericht Bielefeld

Der Mann, um dessen Freilassung sich die Gerichte streiten, war 1990 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er ein Jahr zuvor im westfälischen Metelen eine 13-Jährige ermordet hatte. Bereits 1968 hatte er eine Sechsjährige umgebracht und hatte dafür eine Jugendstrafe verbüßt.

Das Oberlandesgericht ließ deutliche Kritik an der Entscheidung des Landgerichts erkennen: Mit der Anordnung der Lockerungen habe das Landgericht seine Kompetenzen überschritten. Solche Entscheidungen habe der Strafvollzug zu treffen - das Gericht dürfe sie nur überprüfen. Auch hätte das Landgericht keinen Freilassungstermin festsetzen dürfen, solange die Voraussetzungen dafür fehlten.

Das Oberlandesgericht gab den Fall an das Landgericht zurück, dass nun erneut entscheiden muss.

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