Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:Richter erlauben E-Zigaretten in Kneipen

  • Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster dürfen E-Zigaretten in nordrhein-westfälischen Kneipen konsumiert werden. Damit scheitert die Stadt Köln mit ihrer Klage gegen einen Kneipenwirt.
  • Es sei nicht erwiesen, dass "Passivdampfen" ähnlich gefährlich sei wie "Passivrauchen", deshalb greife der Nichtraucherschutz nicht in gleichem Maße.

Von Jannis Brühl, Münster

Das Urteil: E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt

Vor der Tür des Gerichtsgebäudes haben sich einige nun ja, Demonstranten versammelt. Sie ziehen demonstrativ an ihren E-Zigaretten, um deren Schicksal jetzt hier verhandelt wird. Die Freunde der E-Zigaretten befürchten, dass es ihnen in Nordrhein-Westfalen genauso ergehen wird, wie den anderen Zigarettenkonsumenten. Sie befürchten, dass sie in Kneipen nicht mehr rauchen, nein korrekter: nicht mehr dampfen dürfen.

Genau das hatte die Stadt Köln so verfügt. Sie war gegen einen Barbetreiber vorgegangen, der seinen Gästen erlaubt hatte, in seiner Kneipe E-Zigaretten zu benutzen. Dagegen klagte der Wirt. Vor dem Verwaltungsgericht Köln bekam er in erster Instanz recht, doch die Behörde ging in Berufung. Diese hat das Oberwaltungsgericht jetzt abgewiesen (Az.: 4 A 775/14).

Die Argumentation der Richter

Die Richter argumentierten, dass es bei der E-Zigarette keinen Verbrennungsprozess gebe, sondern lediglich eine Verdampfung. Die verdampfte Flüssigkeit sei kein Tabakprodukt, weil sie nicht zum Rauchen bestimmt sei. Außerdem sei die Gefährlichkeit der E-Zigarette für "Passivdampfer" noch nicht ausreichend erforscht.

Bei der E-Zigarette seien die Gefahren für Passivkonsumenten nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar. Deshalb gelte das Nichtraucherschutzgesetz nicht für die elektronischen Verdampfer.

Das Land Nordrhein-Westfalen habe es bei der Formulierung des Gesetzes im Jahr 2012 versäumt, auch E-Zigaretten zu erfassen. Dieses Versäumnis habe aber der klagende Wirt nicht zu tragen.

Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen das jetzige Urteil zu.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2204275
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/olkl/mikö
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.