Das Urteil: E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt
Vor der Tür des Gerichtsgebäudes haben sich einige nun ja, Demonstranten versammelt. Sie ziehen demonstrativ an ihren E-Zigaretten, um deren Schicksal jetzt hier verhandelt wird. Die Freunde der E-Zigaretten befürchten, dass es ihnen in Nordrhein-Westfalen genauso ergehen wird, wie den anderen Zigarettenkonsumenten. Sie befürchten, dass sie in Kneipen nicht mehr rauchen, nein korrekter: nicht mehr dampfen dürfen.
Genau das hatte die Stadt Köln so verfügt. Sie war gegen einen Barbetreiber vorgegangen, der seinen Gästen erlaubt hatte, in seiner Kneipe E-Zigaretten zu benutzen. Dagegen klagte der Wirt. Vor dem Verwaltungsgericht Köln bekam er in erster Instanz recht, doch die Behörde ging in Berufung. Diese hat das Oberwaltungsgericht jetzt abgewiesen (Az.: 4 A 775/14).
Die Argumentation der Richter
Die Richter argumentierten, dass es bei der E-Zigarette keinen Verbrennungsprozess gebe, sondern lediglich eine Verdampfung. Die verdampfte Flüssigkeit sei kein Tabakprodukt, weil sie nicht zum Rauchen bestimmt sei. Außerdem sei die Gefährlichkeit der E-Zigarette für "Passivdampfer" noch nicht ausreichend erforscht.
Bei der E-Zigarette seien die Gefahren für Passivkonsumenten nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar. Deshalb gelte das Nichtraucherschutzgesetz nicht für die elektronischen Verdampfer.

Wie gefährlich ist die E-Zigarette?:Nebulöse Wirkungen
Etwa zwei Millionen Deutsche greifen zur E-Zigarette. Damit stellt sich eine ganze Reihe von Fragen: Ist die E-Zigarette gesünder als die herkömmliche, schädigt sie Umstehende und ist sie überhaupt legal? Ein Überblick über den Stand der Erkenntnisse.
Das Land Nordrhein-Westfalen habe es bei der Formulierung des Gesetzes im Jahr 2012 versäumt, auch E-Zigaretten zu erfassen. Dieses Versäumnis habe aber der klagende Wirt nicht zu tragen.
Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen das jetzige Urteil zu.