Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:Angeklagter im Missbrauchsfall Münster verurteilt

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Der Mann muss für etwas mehr als drei Jahre ins Gefängnis. Es ist das erste Urteil in dem Fall, in dem Ermittlungen gegen 20 Beschuldigte laufen.

Ein 53-jähriger Angeklagter im Missbrauchskomplex Münster muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Außerdem wird der Mann dem Opfer 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für zukünftige Kosten aufkommen. Es ist das erste Urteil in dem Fall, in dem sich noch viele weitere Beschuldigte vor Gericht verantworten müssen. Der Angeklagte hat das Urteil nach Gerichtsangaben angenommen. Die Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen.

Der Mann aus Norderstedt in Schleswig-Holstein hatte sich wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten müssen. Er hatte die Taten gegenüber den Ermittlern gestanden und Hinweise zu weiteren Beschuldigten gegeben. Das habe das Gericht bei seinem Strafmaß berücksichtigt, sagte eine Sprecherin. In der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter von einem "milden Urteil für ein schweres Verbrechen", gesprochen. Das Gericht habe das umfassende Geständnis des Mannes gewürdigt. Er habe so dem Opfer eine Aussage erspart.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei den Plädoyers am Montag dreieinhalb Jahre Haft für den Mann gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine angemessene Strafe aus, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Das Verfahren am Landgericht Münster findet zum Schutz der jungen Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Über die Aussagen des Angeklagten wurde aus diesem Grund nichts bekannt.

Der Mann aus Norderstedt soll im Sommer 2019 einen damals neun Jahre alten Jungen schwer sexuell missbraucht haben. Bei dem Opfer handelt es sich den Ermittlungen zufolge um den Ziehsohn des Hauptbeschuldigten in dem Fall. Der 27 Jahre alte IT-Techniker aus Münster soll den Sohn seiner Lebensgefährtin mehrfach anderen Männern für sexualisierte Gewaltverbrechen zur Verfügung gestellt und das Kind auch selbst vergewaltigt haben. Er muss sich seit dem 12. November vor dem Landgericht Münster in einem anderen Verfahren verantworten.

Allein die Staatsanwaltschaft Münster hat bislang Anklage gegen insgesamt neun Personen erhoben. In diesen Verfahren wurden acht minderjährige Opfer gezählt. Immer wieder stammten sie aus dem nahen Familienumfeld. Die Ermittlungen bundesweit laufen insgesamt gegen mindestens 20 Beschuldigte.

Erst kürzlich war den Ermittlern ein weiterer Fahndungserfolg gelungen. Nach der Auswertung von Chatverläufen auf dem Handy des Hauptangeklagten wurde ein 34-Jähriger im Kreis Warendorf inhaftiert. Laut gemeinsamer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln und der Polizei in Münster wird dem Mann schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Nacktbildern eines siebenjährigen Jungen vorgeworfen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde Datenmaterial sichergestellt.

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