Nordrhein-Westfalen:Fall Marcel H.: "Ich bin der aus dem Internet"

Nordrhein-Westfalen: Ein Meer aus Kerzen, Blumen und Stofftieren erinnert an den getöteten neunjährigen Jungen.

Ein Meer aus Kerzen, Blumen und Stofftieren erinnert an den getöteten neunjährigen Jungen.

(Foto: Ina Fassbender/dpa)

Tagelang versetzte er das ganze Ruhrgebiet in Angst: Mit 52 und 68 Messerstichen soll Marcel H. seine beiden Opfer getötet haben. Am ersten Prozesstag hat er sämtliche Vorwürfe eingeräumt.

Von Max Sprick

An einem Donnerstagabend im März, um kurz nach acht Uhr abends betritt ein dünner, blasser Junge einen griechischen Imbiss im nordrhein-westfälischen Herne. Außer dem Wirt ist niemand sonst dort. Der Junge trägt schwarze Klamotten, hält einen Regenschirm in der einen und einen Sack Zwiebeln in der anderen Hand. Bestellen will er nichts. Marcel H. hat diesen Imbiss, warum auch immer, ausgewählt, um sich der Polizei zu stellen.

Die sucht zu diesem Zeitpunkt seit drei Tagen mit einem Großaufgebot nach ihm. Marcel H. hatte zuvor das Ruhrgebiet schockiert und in Angst versetzt. Und dann bittet er den Imbissbetreiber, die Polizei zu rufen, lässt sich widerstandslos festnehmen und gibt den Beamten noch im Imbiss einen Hinweis: Ganz in der Nähe brenne eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

Marcel H. ist 19 Jahre alt und soll nicht nur den Mann getötet haben, dessen Leiche die Polizei in der ausgebrannten Wohnung findet. Am Montag zuvor soll er seinen ersten Mord begangen haben: Sein neunjähriger Nachbar Jaden F. wurde tot in Marcel H.s Keller gefunden. Blutüberströmt, mit 52 Einstichwunden.

Von diesem Freitag an muss sich Marcel H. vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Über seinen Verteidiger legte er am ersten Prozesstag ein Geständnis ab. "Der Angeklagte betont, dass er den Anklagevorwürfen nicht entgegentritt", sagte Anwalt Michael Emde. Zu Einzelheiten wolle der 19-Jährige aber keine Angaben machen - auch nicht zu seinem Lebenslauf.

Bereits nach seiner Festnahme hatte H. bei der Polizei die Taten eingeräumt - ohne Reue oder Empathie zu zeigen. "Er findet keinen Zugang zu seinen Gefühlen. Ich glaube, dass er sich die Taten selbst nicht erklären kann", so sein Verteidiger.

"Ich habe hier gerade den Nachbarn umgebracht. Fühlt sich ehrlich gesagt gar nicht so besonders an", diese Nachricht soll Marcel H. per Sprachnachricht einem Freund kurz nach der Tötung von Jaden F. gestanden haben. Außerdem dokumentierte er seine Tat mit schrecklichen Bildern, auf denen er in angeberischer Pose und mit blutverschmierten Händen neben der Leiche des kleinen Jaden posieren soll. Marcel H. lud das Material einerseits im Darknet hoch, jenem abgeschirmten Bereich des Internets, der nur mit speziellen Browsern zugänglich ist. Außerdem postete er Fotos auf dem Portal 4chan. Dort können Nutzer anonym Bilder teilen und sich unterhalten. Im Gegensatz zum Darknet ist 4chan allerdings mit jedem normalen Webbrowser aufrufbar.

Der Fall mache "auch die Ermittler fassungslos", sagte Nordrhein-Westfalens damaliger Innenminister Ralf Jäger. Er könne sich an keinen Fall erinnern, bei dem der Täter den Mord aufnehme und veröffentliche.

Bis zum März 2017 war Marcel H. polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Er soll nur wenige Kontakte zu anderen Menschen gepflegt haben, ein Polizeisprecher beschrieb ihn als "sozial arm". Ein Einzelgänger, arbeitslos, der viel Zeit mit Chats und Spielen im Internet verbrachte. Dem Spiegel zufolge soll Marcel H. erfolglos eine Laufbahn bei der Bundeswehr angestrebt haben, er hatte sich als Zeitsoldat beworben, wurde aber nicht genommen. Außerdem soll er im Polizeiverhör ausgesagt haben, dass er sich vor der ersten Tat habe umbringen wollen. Zwei Suizidversuche seien gescheitert. Deswegen hat er sich seiner eigenen Aussage zufolge entschieden, jemanden zu töten, um ins Gefängnis zu kommen.

Die Lust am Töten und das Töten auf heimtückische oder besonders grausame Art sind dem Strafgesetzbuch zufolge Merkmale, die einen Täter als Mörder qualifizieren. Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht führen sie zwingend zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sollte Marcel H. wegen seines Alters nach Jugendstrafrecht verurteilt werden - was bei Heranwachsenden bis zu 21 Jahren möglich ist - und sollte die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, drohen ihm für die beiden Tötungsdelikte maximal 15 Jahre Jugendhaft. Die Strafkammer hat bis Ende Oktober elf Verhandlungstage angesetzt.

Was Marcel H. tat, nennen Kriminalisten "Übertöten"

Den Hergang der Taten konnte die Polizei weitgehend rekonstruieren: Marcel H. soll Jaden unter einem Vorwand in den Keller seines Hauses gelockt und dort getötet haben. Die Polizei bekam einen Hinweis und fand die Leiche. Das zweite Opfer, einen 22-Jährigen, soll Marcel H. auf einem Berufskolleg kennengelernt haben. Nach der ersten Tat übernachtete er bei ihm. Am folgenden Vormittag habe der Bekannte Marcel H. damit konfrontiert, dass dieser wegen Mordes gesucht werde. Sofort nach der Tat war er öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben worden, die Polizei stufte ihn als gefährlich ein und warnte davor, sich ihm zu nähern. Weil der 22-Jährige ihn darauf ansprach, soll Marcel H. ihn mit 68 Messerstichen getötet haben. Ein Tathergang, den Kriminalisten "Übertöten" nennen - Marcel H. habe viel mehr Gewalt als nötig angewandt, was auf besondere Grausamkeit oder Mordlust schließen lässt.

Die Frau des Imbissbetreibers erzählte der Rheinischen Post: "Er sagte zu meinem Mann: Ich bin der aus dem Internet, ruft die Polizei, ich stelle mich." Ihr Mann habe Marcel H. für einen Spinner gehalten und der junge Mann habe gesagt: "Guck doch im Internet nach."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: