Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:Beamtenbund geht auf Distanz zu Gewerkschafter Rainer Wendt

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Von Detlef Esslinger und Laetitia Grevers, München

Der Beamtenbund ist deutlich auf Distanz zum Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, gegangen. "Eine dauerhafte Arbeitgeberfinanzierung nährt Zweifel an den Prinzipien der Gegnerfreiheit und Unabhängigkeit von Gewerkschaften", erklärte der Vorsitzende Klaus Dauderstädt am Montag in Berlin. "Sie lässt Wohlverhalten erwarten und kann daher nicht Basis für die gewerkschaftliche Arbeit sein." Am Wochenende war bekannt geworden, dass Wendt seit Jahren wie ein Hauptkommissar bezahlt worden war, ohne aber als solcher gearbeitet zu haben. Die DPolG ist eine der 42 Gewerkschaften unter dem Dach des Beamtenbunds.

In Nordrhein-Westfalen bemüht sich Innenminister Ralf Jäger (SPD) nun darum, den Eindruck zu vermeiden, sich ein solches Wohlverhalten erkauft zu haben. Jäger sagte am Montag bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf, er habe am Tag nach Weiberfastnacht, am 24. Februar, zum ersten Mal gehört, dass Wendt ohne Gegenleistung als Hauptkommissar bezahlt worden war. Er lasse jetzt "in einem geordneten dienstrechtlichen Verfahren" ermitteln, wie die mit Wendt getroffene Vereinbarung lautet, wer im Ministerium daran beteiligt war und seit wann es sie gab. Am Sonntag hatte Jäger noch den Eindruck erweckt, über den Vorgang im Bild gewesen zu sein. Sein Sprecher hatte auf eine "jahrzehntelange Praxis" verwiesen, "um gewerkschaftliche Arbeit in der Polizei zu ermöglichen". Die CDU hat bis Donnerstag einen schriftlichen Bericht von Jäger verlangt.

Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter profitierte ähnlich

Von einer ähnlichen Regelung wie Wendt profitiert der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz. Er wird im Landeskriminalamt Hamburg als Erster Kriminalhauptkommissar geführt. Schulz sagte am Montag der Süddeutschen Zeitung, sein Gehalt werde zu jeweils 50 Prozent von Hamburg und vom BDK gezahlt. Er arbeite jedoch ausschließlich für den BDK. Der Unterschied zwischen BDK und DPolG ist, dass der BDK nicht an Tarifverhandlungen beteiligt ist. Der Unterschied zwischen Schulz und Wendt scheint zu sein, dass Schulz sich auf "Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub" des Landes Hamburg beziehen kann. Diese ermöglichen Sonderurlaub für "öffentliche Belange".

Schulz sagte der SZ, dazu gebe es eine von Innenbehörde, Polizeipräsidium und Personalrat unterschriebene Vereinbarung. "Ich wurde vom Land Hamburg auf die rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen, Sonderurlaub zu nehmen", sagte Schulz. "Das haben wir angenommen." Die Hamburger Innenbehörde äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht dazu.

Die Innenministerien von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen teilten auf Anfrage mit, Modelle wie in den Fällen Wendt und Schulz nicht zu haben. Bei der bayerischen Polizei gibt es nach Angaben des Innenministeriums überhaupt keine Freistellungen für Gewerkschaftstätigkeiten. In Sachsen können Beamte zwar "unter bestimmten Voraussetzungen" freigestellt werden, wie das Innenministerium mitteilte. "Diese Freistellungen erfolgen grundsätzlich ohne Bezüge."

Besondere Regelungen für den Chef des Deutschen Philologenverbandes

Was es in mehreren Ländern gibt: dass Landesvorsitzende von Gewerkschaften zwar freigestellt sind - dies aber nicht als Vorsitzende, sondern als Mitglieder von Personalräten. In Bayern gilt dies für die Vorsitzenden von DPolG, GdP und BDK, in Bremen für den Chef der GdP. Freistellungen für Personalräte gelten als unproblematisch, auch wenn es Überschneidungen zwischen der Tätigkeit als Personalrat und als Gewerkschafter geben mag. Die weiteren vier Länder beantworteten eine Anfrage nicht.

Besondere Regelungen gibt es für den Chef des Deutschen Philologenverbandes und für mehrere Funktionäre der Vereinigung Cockpit (VC). Beim Philologenverband - der wie die DPolG zum Beamtenbund gehört - hat der Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger seine Arbeitszeit als Oberstudiendirektor eines Gymnasiums in Deggendorf auf Zweidrittel reduziert, um Zeit für den Verband zu haben. Er erhält nach eigenen Angaben zwar seine vollen Beamtenbezüge - diese werden dem Freistaat Bayern jedoch vom Verband zu einem Drittel erstattet. Ähnlich ist es zwischen VC und Lufthansa geregelt: Die VC-Funktionäre sind alle aktive Piloten, werden aber vom Arbeitgeber für ganze oder halbe Tage freigestellt. "Diese Tage werden der VC in Rechnung gestellt", teilte die Lufthansa mit. Die Gewerkschaft bestätigte dies.

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Quelle:
SZ vom 07.03.2017
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