Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:1500 Euro Strafe für die Jagd auf einen Maulwurf

Mit einem selbst gebauten, martialischen Werkzeug legte er sich auf die Lauer: Ein Rentner hat in Ostwestfalen Maulwürfe töten wollen. Weil die Tiere geschützt sind, muss er nun zahlen.

Die mutmaßliche Mordwaffe hat Lothar K. selbst gebaut: ein Holzstiel, an dessen Ende eine Metallplatte mit 17 extralangen Eisennägeln montiert ist. Wie die Bild-Zeitung schreibt, hat sich der Rentner bei der Konstruktion des Tötungswerkzeugs von einem Schmied aus der Nachbarschaft helfen lassen.

Derart martialisch ausgerüstet soll sich Lothar K. eines Morgens im Juni auf die Lauer gelegt haben. Sobald er sein Opfer - ein Maulwurf - in der Nähe wähnte, soll der 75-Jährige das Nagelbrett in die Erde gerammt haben und den Kadaver dann entsorgt haben. Dummerweise gab es einen Zeugen. Lothar K. wurde von seinem Mieter, einem 28-jährigen Mann, bei der Tat beobachtet.

Der Maulwurf steht seit 1988 unter Naturschutz. Deshalb verurteilte das Amtsgericht Detmold den Rentner jetzt zu einer Geldbuße von 1500 Euro. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass er ein geschützes Tier mit brutalen Mitteln gejagt habe.

Dabei konnte dem Rentner der Tötungsvorwurf nicht einmal nachgewiesen werden. Wie die Lippische Landes-Zeitung schreibt, soll der Zeuge seine ursprüngliche Aussage revidiert haben. Demnach habe er Lothar K. gar nicht bei der Tat gesehen. Allerdings habe sein Vermieter das selbstgebaute Gerät mehrfach vor aller Öffentlichkeit als "Maulwurftöter " bezeichnet.

Der Angeklagte bestritt diese Version vehement. "Ich bin ein Naturfreund", sagte er vor Gericht. Er besitze zwar ein mit Nägeln ausgestatttes Werkzeug, habe aber niemals Maulwürfe gejagt, sondern lediglich - nicht artengeschützte - Wühlmäuse und Ratten.

Der Anwalt des Rentners argumentierte, dass die Hügel von Wühlmäusen und Maulwürfen äußerlich kaum unterscheidbar seien. Das überzeugte die Richterin nicht. Für sie war klar, dass der Rentner es auf die Maulwürfe abgesehen hatte. Weil der Zeuge allerdings kein totes Tier gesehen habe, blieb die Richterin mit ihrem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 5500 Euro.

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