Süddeutsche Zeitung

Klinik-Verantwortliche im Fall Högel:Begünstigt von der neuen Milde des Gerichts

  • Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wollte zwei Pflegechefs und drei Ärzte wegen Totschlags durch Unterlassen anklagen, weil sie dem Serienmörder Niels Högel im Klinikum Oldenburg keinen Einhalt geboten.
  • Doch das Gericht sieht nur die Beihilfe zum Totschlag als erfüllt an - in diesem Fall ist das Strafmaß deutlich geringer.

Von Annette Ramelsberger

Im Sommer ist Niels Högel wegen der Ermordung von 85 Patienten an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst verurteilt worden - der größte Serienmord in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Vermutlich hat der Pfleger weit mehr als 100 Menschen getötet. Nachdem der Richter das "Lebenslang" für Högel verkündet hatte, nahm er sich die vor, die dem Mörder nicht Einhalt geboten hatten: Högels Kollegen, die Pflegedienstleitung, die Ärzte, seine Vorgesetzten im Klinikum Oldenburg. Dort hatten die Kollegen längst über den "Sensenmann" Högel geraunt, sie nannten ihn "Niels und sein schwarzer Schatten". Ein Chefarzt wollte den Pfleger sogar nicht mehr auf seiner Station haben und sagte, Högel bringe ihm die Patienten um.

Doch niemand zeigte Högel bei der Polizei an, niemand ordnete eine Untersuchung an. Das einzige, was den Verantwortlichen in Oldenburg einfiel, war, dem verdächtigen Pfleger ein gutes Zeugnis auszustellen und ihn wegzuloben. Er heuerte beim Klinikum Delmenhorst an und beging seinen ersten Mord dort bereits nach sieben Tagen. 36 Menschen starben in Oldenburg nachgewiesenermaßen durch Högels Hand, 49 waren es in Delmenhorst. Vermutlich fielen ihm noch viel mehr zum Opfer.

Doch die Verantwortlichen aus Oldenburg sollen nun glimpflich davonkommen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Pflegechefs und drei Ärzte angeklagt: wegen Totschlags durch Unterlassen. Sie sollen für den Tod der Patienten mitverantwortlich sein. Darauf stehen mindestens fünf und höchstens 15 Jahre Haft.

Ausgerechnet der Chefarzt soll außen vor sein

Aber das gleiche Gericht, das im Sommer noch heftige Kritik an den Verantwortlichen in Oldenburg geübt hatte, will nun die Anklage gegen sie nur in recht eingedampfter Form zulassen. Nicht mehr Totschlag durch Unterlassen will es im Wegsehen der Oldenburger Ärzte sehen, sondern nur Beihilfe dazu. Das bedeutet dann eine Mindeststrafe von zwei und eine Höchststrafe von elf Jahren.

Diese Einschätzung hat das Gericht den Prozessbeteiligten nun mitgeteilt. Völlig außen vor soll ausgerechnet der Chefarzt sein, der Högel ein gutes Zeugnis versprach, wenn er die Klinik verlasse. Er habe das Zeugnis ja gar nicht selbst unterschrieben, erklärt nun das Gericht.

Begünstigt von der neuen Milde des Gerichts sind nicht nur die fünf Angeklagten aus dem Klinikum Oldenburg, sondern auch die vier aus dem Krankenhaus Delmenhorst. Auch dort sind schon Ärzte und Pfleger angeklagt, weil sie Högel in flagranti beim Töten erwischt hatten - ihn aber nicht sofort von den Patienten abzogen, sondern noch ein paar Schichten weitermachen ließen bis zu seinem Urlaub. Bis dahin tötete er weiter. Das Oldenburger Gericht erklärte, auch die Angeklagten von Delmenhorst könnten nur wegen Beihilfe zum Totschlags belangt werden.

Seit dem Jahr 2005 schon bewegt die Mordserie den Norden Deutschlands. Damals waren die Taten entdeckt worden. Bis das volle Ausmaß aber klar wurde, dauerte es zwölf Jahre. Lange ließ die Justiz das Verfahren gegen Högel schleifen. Die Angehörigen der Opfer erkämpften sich geradezu einen Prozess.

Kein Täterwille und keine Täterherrschaft

Mehr als 130 Leichen wurden dann exhumiert, in vielen fanden sich Spuren des Gifts, das Högel verwendet hatte. Das Entsetzen über den Täter war groß, größer aber noch das Entsetzen über die, die wegschauten und schwiegen, auch noch im Gerichtssaal. Da hatten sich Högels Vorgesetzte und Kollgen abgesprochen, sie hatten offenbar großflächig vergessen. Richter Sebastian Bührmann sagte ihnen das im mündlichen Urteil auf den Kopf zu: Viele Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg hätten Unwillen bei der Aussage gezeigt und die Taten vertuscht, sagte er und bemängelte die "Uniformität der Aussagen".

Mit dieser Standpauke soll es dann aber offensichtlich weitgehend getan sein. Bührmanns Kammer erklärt nun, bei den Ärzten und Pflegern sei kein Täterwille und auch keine Tatherrschaft zu erkennen. Sie hätten nicht gewollt, was Högel tat. Sie wollten durch ihr Schweigen nur den Ruf ihrer Klinik retten. Und die Oldenburger Ärzte hätten auch nur eine "Garantenstellung" gegenüber ihren eigenen Patienten gehabt, nicht etwa gegenüber denen in Delmenhorst - wohin Högel mit seinem guten Zeugnis dann ging.

Das Strafrecht sei von dem Gedanken der Bestrafung von Handeln geprägt, nicht hingegen von der Bestrafung von Untätigkeit, sagt der Oldenburger Gerichtssprecher. "Das Verschweigen, dass man Hinweise auf Straftaten des Pflegers hatte, ist zwar pflichtwidrig, aber wohl noch nicht strafbar." Moralisch sei das sicher nur schwer nachzuvollziehen.

Da könnte der Mann Recht haben. Schon kündigt Christian Marbach, der Sprecher der Angehörigen an, man werde "notfalls auch weiterhin gegen den Willen der Oldenburger Justiz dafür sorgen, dass die Verantwortlichen für die Mordserie an unseren Familienmitgliedern zur Rechenschaft gezogen werden." Denn die mauernden Verantwortlichen hätten bisher bereits drei Prozesse unbehelligt überstanden. Die Anklage gegen die Delmenhorster Ärzte und Pfleger wollte das Gericht gar nicht erst zulassen, erst durch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren durchgesetzt. Bis Ende Januar haben die Prozessbeteiligten nun Zeit, sich mit der Einschätzung des Gerichts auseinanderzusetzen.

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