Niedersachsen:Gewalttat von Hameln - 14 Jahre Haft für Täter

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  • Ein 39-Jähriger hat seine frühere Lebensgefährtin mit einem Seil an sein Auto gebunden und durch die Hamelner Innenstadt geschleift.
  • Die junge Mutter überlebte schwer verletzt.
  • Das Landgericht Hannover hat den Mann nun zu 14 Jahren Haft verurteilt.
  • Nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters ist der Angeklagte zwar psychisch gestört, aber voll schuldfähig.

Beinahe wäre Kader K. gestorben. Ihr früherer Lebensgefährte Nurettin B. band sie am Abend des 20. November 2016 mit einem Seil an sein Auto und schleifte sie durch die Hamelner Innenstadt. Die Deutsch-Kurdin wurde dabei lebensgefährlich verletzt, lag wochenlang im Koma.

Jetzt hat das Landgericht Hannover den 39-jährigen Ex-Mann wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Das Opfer habe reanimiert werden müssen und nur durch ein Wunder überlebt, sagte Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich in ihrem Plädoyer: "Er wollte sich über sie erheben, er wollte sie demütigen, er wollte sie töten."

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte zugegeben, dass er Ende November in Hameln die 28-Jährige auf grausame Weise töten wollte. B. stach auf offener Straße auf sie ein, danach band er ihr ein Seil um den Hals und schleifte sie hinter seinem Auto her - 250 Meter durch die Innenstadt.

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Nurettin B. sticht seine Exfrau nieder, schlägt sie mit einer Axt, dann schleift er sie mit einem Seil hinter seinem Auto her. Das Opfer überlebt - und spricht jetzt erstmals vor Gericht.

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Während der Tat saß der damals knapp dreijährige Sohn der beiden im Auto. Zuvor hatten Täter und Opfer monatelang um Unterhaltszahlungen gestritten, bis schließlich der Lohn des Mannes gepfändet werden sollte. Auf einen Zettel, der in seinem Auto gefunden wurde, schrieb er vor dem Mordversuch: "Jetzt wird sie von mir gepfändet."

Schmerzensgeld von 137 000 Euro

Im Prozess war B. geständig, er ließ bereits am ersten Verhandlungstag über seinen Verteidiger alles zugeben. Die Tat stellte er als plötzlichen Ausraster da, weil sein Gehalt gepfändet worden sei und K. etwas Verletzendes zu ihm gesagt haben soll. Für K. war die Tat jedoch reiner Vorsatz. Das Opfer hat die Reha erst im März verlassen, leidet noch immer an den Folgen des Angriffs. Sie habe Schlafstörungen, Albträume und Schmerzen, sagte sie im Prozess aus.

Im Prozess trat sie außerdem als Nebenklägerin auf. In einem Vergleich haben sich die Anwälte der Parteien auf ein Schmerzensgeld von 137 000 Euro geeinigt, wie der Richter verkündete - ursprünglich hatte K. 250 000 Euro gefordert. Zudem soll der Mann für mögliche Folgeschäden aufkommen, sollten diese nicht von den Sozialversicherungen bezahlt werden.

Nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters ist der Angeklagte zwar psychisch gestört, aber voll schuldfähig. Der komplexe Tatablauf spreche gegen eine Affekttat, sagte der Sachverständige. In dem von seinem Verteidiger verlesenen Geständnis hatte der 39-Jährige angegeben, die Tat nicht geplant zu haben. Seile und Axt habe er wegen Gartenarbeiten stets im Auto dabei gehabt.

© SZ.de/dpa/AFP/vbol/dit - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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