Süddeutsche Zeitung

Niederlande:Sterbehilfe nicht nur von Ärzten

Ein Gericht spricht einen Mann frei, der seine Mutter beim Suizid unterstützte.

In den Niederlanden ist ein Mann, der seiner 99-jährigen Mutter beim Suizid half, freigesprochen worden. Ein Gericht in Arnheim hob eine frühere Verurteilung auf. Das Urteil verschiebt die Grenze des Zulässigen beträchtlich. Demnach dürften in den Niederlanden künftig nicht mehr nur Ärzte Sterbehilfe leisten, wie es das Gesetz vorsieht, sondern unter gewissen Umständen auch andere Personen.

Albert Heringa hatte 2008 seiner Mutter Tabletten besorgt und geholfen, ihr Leben zu beenden. Weil die Mutter nach ärztlicher Auffassung weder todkrank war noch unerträglich litt, waren die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt: Kein Arzt war zur Sterbehilfe bereit. Der Fall hatte eine Debatte ausgelöst, ob auch Menschen das Recht auf Sterbehilfe bekommen sollen, die ihr Leben als abgeschlossen betrachten, aber nicht krank sind. 2013 wurde Heringa wegen Beihilfe zum Suizid verurteilt. Eine Strafe wurde ihm damals nicht auferlegt. Heringa und die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Monate Haft auf Bewährung gefordert.

Das Gericht in Arnheim urteilte nun, dass Heringa aus einer Notlage heraus gehandelt habe. Er sei der Auffassung gewesen, dass seine Mutter unerträglich litt. Außerdem habe er den Sterbeprozess nachvollziehbar und transparent festgehalten. Heringa hatte seine Unterstützung beim Tod der Mutter unter anderem mit einer Videokamera aufgezeichnet.

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Quelle:
SZ vom 15.05.2015 / kit, epd
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