Niederlage für Schlagerstar:Wendler gegen Wendler

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Frank Wendler (links) und Schlagerstar Michael Wendler stritten vor Gericht darum, wer als "Der Wendler" auftreten darf.  (Foto: dpa)

Schlagersänger Michael Wendler darf seinen Künstler-Nachnamen nicht für sich allein beanspruchen. Seinem Namensvetter Frank muss er jetzt vielleicht sogar Schadenersatz zahlen. Der findet, sein Name sei lange genug "beschmutzt" worden.

Schlagerstar Michael Wendler ("Sie liebt den DJ") darf nicht länger als "Der Wendler" auftreten. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht als Ergebnis eines jahrelangen Rechtsstreits "Wendler gegen Wendler" zu Gunsten seines deutlich weniger bekannten Namensvetters Frank Wendler entschieden.

Keiner der beiden Sänger dürfe den Nachnamen "Wendler" ohne Zusatz für sich allein beanspruchen. Beide seien "zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet". Im Gegenzug muss Frank Wendler seine Wortmarke "Der Wendler" löschen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der 54-Jährige Frank aus Velbert sagte nach der Urteilsverkündung, Michael Wendler habe seinen Namen lange genug "beschmutzt": "Schönen Gruß an Michael Wendler. Ich habe ihm oft genug angeboten: Lass uns reden."

Der Sänger und Gashändler Frank Wendler hatte sich "Der Wendler" 2008 als Wortmarke gesichert. Beim Namen Wendler handelt es sich um seinen richtigen Nachnamen unter dem er seit längerem als Sänger auftritt. Michael Wendler hingegen wurde als Michael Skowronek geboren, heißt seit einer Hochzeit Norberg. Dass Michael Wendler die Marke "Der Wendler" 2008 anmeldete, hatte Frank Wendler als "vermutlich böswillig" bezeichnet.

Der Vorsitzende Richter hatte vergeblich für einen Vergleich geworben. Frank Wendler könnte jetzt sogar Schadenersatz geltend machen: Das Oberlandesgericht verpflichtete Michael Wendler zur Auskunft darüber, welche Gewinne und Umsätze er als "Der Wendler" kassiert habe. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

In den vergangenen Jahren hatte Michael Wendler mehrmals juristische Probleme. Nach einem Antrag auf Insolvenz des Sängers wurde gegen den 40-Jährigen wegen Betrugs ermittelt. Anfang März 2012 wurde er von zwei Fans verklagt, die ein Michael-Wendler-Cafe auf Mallorca planten. Eine Gebühr von 40.000 Euro, die die künftigen Cafe-Betreiber an Wendler zahlten, blieb ohne Gegenleistung. Nach längerem Hin und Her vor dem Landgericht Duisburg wurde der Betrag zurückgezahlt - RTL strahlte die Einigung aus.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/jst - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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