Neuseeland:Gefängnisinsasse erstreitet sich Recht auf Toupet

Die Direktorin der Haftanstalt in Neuseeland hatte dem Mann das Haarteil weggenommen, weil er es bei einem Fluchtversuch als Tarnung benutzt hatte. Zu Unrecht, wie ein Gericht jetzt urteilte.

In Neuseeland hat sich ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder das Recht erstritten, im Gefängnis ein Toupet tragen zu dürfen. Ein Gericht hat entschieden, dass die Justizvollzugsanstalt in Auckland ihm sein Haarteil zurückgeben muss. Die Forderung nach 5000 neuseeländischen Dollar (etwa 3300 Euro) Schadenersatz wies die Justiz jedoch zurück.

Der kahlköpfige Mann sitzt wegen eines Mordes, den er 1996 begangen hat, eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Im Alter von 17 Jahren hatte er damals einen 13-jährigen Jungen missbraucht und später dessen Vater erstochen.

Im Jahr 2014 hatte er während eines Freigangs mit einem gefälschten Pass - und dem Toupet auf dem Kopf - ins Ausland abgesetzt. Als er geschnappt wurde und zurück ins Gefängnis kam, ließ die Direktion das künstliche Haupthaar beschlagnahmen. Außerdem wurde er wegen der Flucht zu weiteren 33 Monaten Gefängnis verurteilt.

Vor Gericht hatte der Häftling unter anderem darüber geklagt, dass er durch das Wegnehmen des Toupets lächerlich gemacht worden sei. Außerdem sei das Haarteil ein "Kunstwerk" und damit durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt. In diesem Punkt folgte ihm das Gericht.

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