Neumünster:Tödliche Verwechslung

Eine Patientin soll nur neue Kompressionsstrümpfe bekommen. Doch die Pflegerin verabreicht ihr Schmerzmittel.

Für eine tödliche Patientinnenverwechslung ist eine Altenpflegerin vom Amtsgericht Neumünster zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die 52-Jährige, die unter Tränen alles zugab, muss wegen fahrlässiger Tötung zusätzlich 2400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Zu der Verwechslung kam es nach Aussage der Frau gleich zu Beginn ihrer Tour am 29. April 2017. Sie habe erst 20 Tage zuvor ihre Prüfung zur examinierten Altenpflegerin bestanden und sei zum ersten Mal allein zur Patientenbetreuung unterwegs gewesen. Die Angeklagte verabreichte einer 67-Jährigen 100 Milliliter des Schmerzmittels Polamidon, obwohl sowohl die Patientin als auch ihr Ehemann sie darauf hinwiesen, dass bei ihr doch nur die Kompressionsstrümpfe gewechselt werden sollten. Die Frau fiel ins Koma und starb zwei Wochen später.

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