Neues Gesetz in Berlin:Führerschein für Frauchen und Herrchen

Hundegesetz

Der Berliner Justiz-Senator Heilmann mit dem Pudel-Mischling Wayne. Natürlich trägt Wayne eine Leine.

(Foto: Sebastian Kunigkeit/dpa)

Jogger, die von kläffenden und Zähne fletschenden Hunden verfolgt werden - das soll es künftig nicht mehr geben in Berlin. Die Behörden wollen dort einen generellen Leinenzwang einführen. Ausnahmen gibt es nur für Halter mit "Hundeführerschein".

Der Hund in der Stadt: ganz schwieriges Thema. So viele Kinder, so viele Jogger, so viele Radfahrer - sie alle sind nicht unbedingt der natürliche Freund des Hundes respektive seiner Ausscheidungen. In Berlin hat man nun versucht, das höchst emotionale Thema demokratisch zu lösen: im sogenannten Bello-Dialog.

"Der Bello-Dialog soll dem möglichst konfliktfreien Zusammenleben von Mensch und Hund in Berlin dienen", hieß es staatstragend auf der Homepage der Aktion, die im vergangenen Jahr von Thomas Heilmann (CDU) initiiert worden war, dem Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz. Der einprägsame Name Bello leitet sich ab von der "Berliner Landesleinen-Verordnung" - denn die galt es neu zu regeln.

Leinenlos mit dem Hundeführerschein

Nachdem sich Fachleute, Betroffene und sonstige Interessierte in Bürgerversammlungen und Sondierungsrunden in die Debatte eingeschaltet hatten, präsentierte Heilmann am gestrigen Mittwoch den Entwurf für das neue Hundegesetz: Hunde sollen in Berlin demnächst künftig generell an die Leine kommen - auch auf Bürgersteigen. Ausnahmen sind allerdings für Halter mit einem sogenannten Sachkundenachweis vorgesehen. Dieser "Hundeführerschein" soll nicht mehr als 100 Euro kosten, kündigte Heilmann an. Eine allgemeine Leinenpflicht wie in Berlin gibt es bereits in Hamburg und für große Hunde in der Münchner Innenstadt.

In der Hauptstadt sind knapp 100.000 Hunde steuerlich gemeldet. Dazu kommt noch eine Dunkelziffer von nicht registrierten Tieren. Wie der "Hundeführerschein" genau aussehen soll, und wie er erworben werden kann, das soll erst noch geregelt werden. Herrchen oder Frauchen, die nachweisen können, dass sie in den zurückliegenden sechs Jahren über drei Jahre ununterbrochen Hunde ohne Gefahrensituationen gehalten haben, gelten als sachkundig.

Bei einem Test sollen die Hundehalter demonstrieren, dass die Tiere auf Kommandos reagieren. Erfahrene Hundehalter können sich also von der allgemeinen Leinenpflicht befreien lassen. In Hundeauslaufgebieten dürfen alle Hunde selbstverständlich weiter ohne Leine herumtollen.

Flexiblere Regeln für Kampfhunde

Ob die nun vorgesehene Regelung wirklich Verbesserungen für Hunde-Skeptiker bringen wird, daran werden nun bereits Zweifel geäußert. "Schon das bestehende Leinenverbot in Grünanlagen wird von den Ordnungsämtern nicht durchgesetzt", sagte Christof Wüllner, Chef der Initiative "Stadt & Hund", der Berliner Zeitung. Wüllner hat sich in der Stadt einen Namen gemacht als unbeugsamer Vorkämpfer gegen den Hundekot.

Eine weitere Neuerung in Berlin, die Heilmann plant: Die Liste der gefährlichen Hunde, die einen Maulkorb tragen müssen, soll von zehn auf vier Rassen verkürzt werden: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Es kann laut Heilmann auch ein Schäferhund, der nicht auf der Liste steht, aber auffällig wird, als gefährlich eingestuft werden.

Umgekehrt kann ein alterslahmer Kampfhund auf Antrag vom Maulkorb befreit werden. "Das scheint mir eine sehr vernünftige Flexibilisierung zu sein", sagte Heilmann. Anders als im alten Gesetz ist der Mikrochip nicht mehr für alle, sondern nur noch für gefährliche Hunde geplant.

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