Neues Führungszeugnis:Besserer Schutz vor Kinderschändern

Kitas und Schulen können bei Einstellungen künftig ein erweitertes Führungszeugnis verlangen: Es gibt Auskunft über Vorstrafen wegen bestimmter Sexualdelikte.

Zum Schutz vor Kinderschändern können Kitas und Schulen künftig ein besonderes Führungszeugnis verlangen, wenn sie neues Personal einstellen. Das "Erweiterte Führungszeugnis" gibt Auskunft darüber, ob Bewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

Neues Führungszeugnis: Die Gesetzesverschärfung soll Kitas und Schulen bei Neueinstellungen helfen, die Kinder besser zu schützen

Die Gesetzesverschärfung soll Kitas und Schulen bei Neueinstellungen helfen, die Kinder besser zu schützen

(Foto: Foto: dpa)

Der Bundestag stimmte der Gesetzesverschärfung am Donnerstag ohne weitere Aussprache zu. Die Neuregelung gilt auch für andere Berufe, die viel mit Minderjährigen zu tun haben - zum Beispiel Schulbusfahrer, Bademeister oder Leiter von Freizeitgruppen.

Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Bundesbürger über 14 Jahren ein Führungszeugnis bekommen kann. In normalen Führungszeugnissen werden jedoch nur Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten erwähnt.

Im "Erweiterten Führungszeugnis" werden nun auch Straftaten genannt, die unter diesen Grenzen liegen wie beispielsweise eine Verurteilung wegen Kinderpornografie oder Exhibitionismus. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) appellierte an die Arbeitgeber, die neuen Möglichkeiten auch zu nutzen.

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