Nach Zwischenfall mit Lufthansa-Maschine:Polizei nimmt polnischen Drohnenbesitzer fest

  • Der Besitzer der Drohne, die am Dienstag in Warschau einem landenden Lufthansa-Jet gefährlich nah kam, ist von der Polizei festgenommen worden.
  • Experten waren schon lange vor der Gefahr durch Drohnen und fordern strengere Regeln.

Festnahme in Warschau

Nach dem Fast-Zusammenstoß einer aus München kommenden Lufthansa-Maschine mit einer Drohne in Warschau ist ein 39-Jähriger vorübergehend festgenommen worden. Der Mann wird verdächtigt, den Verkehr am Flughafen der polnischen Hauptstadt gefährdet zu haben.

Die Drohne wurde polnischen Medienberichten zufolge am Dienstagabend beschlagnahmt. Mit einer Untersuchung der in dem Gerät gespeicherten Daten soll nun festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um die Drohne handelt, die am Montag den Flugverkehr gestört hatte.

Die Lufthansa-Maschine hatte beim Landeanflug auf Warschau ein Objekt in etwa 700 Meter Höhe gemeldet. Daraufhin wurden die Flugrouten für etwa 20 andere Flüge in der Einflugschneise geändert, berichtet die polnische Zeitung Gazeta Wyborcza.

Warum Drohen nach Ansicht von Experten eine Gefahr sind

Experten warnen schon lange davor, dass Drohnen eine Gefahr für den Luftverkehr sein können. Die Vorfälle, bei denen sie Passagierflugzeugen oder Rettungshubschraubern bedenklich nahe kamen, häufen sich. In Frankreich meldeten Piloten wiederholt Drohnen in der Einflugschneise der Flughäfen Orly und Roissy bei Paris. Am Samstag klagte die kalifornische Feuerwehr, dass fünf Drohnen ihre Löschhelikopter bei der Bekämpfung eines Feuers auf einer Autobahn behindert hätten.

Auch in Deutschland berichten Organisationen wie der ADAC oder die DRF Luftrettung, dass sich viele Hobby-Drohnenflieger nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten. So muss die Drohne immer im Sichtfeld des Anwenders sein. Außerdem ist für alle Objekte, die schwerer sind als fünf Kilogramm, eine Flugerlaubnis der jeweils zuständigen Luftfahrtlandesbehörde nötig. In der Nähe von Flughäfen - im sogenannten Luftraum Delta - dürfen Drohnen überhaupt nicht eingesetzt werden.

"Wir fordern eine Aufklärungspflicht für Hersteller oder Verkaufsstellen. Auch die Ausstattung mit Anti-Kollisionslicht würde die Sichtbarkeit von Drohnen und damit die Sicherheit im Luftverkehr wesentlich erhöhen", so eine Sprecherin der DRF Luftrettung.

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