Berufungsverfahren im November
Der Fall Oscar Pistorius kommt erneut vor Gericht. Das Oberste Berufungsgericht von Südafrika setzte das Berufungsverfahren gegen den wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilten Leichtathleten für November an. Die Anklage will damit erreichen, dass der beidseitig beinamputierte Sportler wegen Mordes verurteilt wird. Damit würden ihm mindestens 15 Jahre Haft drohen.
Zugleich wurde bekannt, dass er möglicherweise bald seine Strafe im Hausarrest absitzen darf. Ein Gefängniskomitee empfahl, den Sportler am 21. August und damit zehn Monate nach seiner Verurteilung wegen guter Führung aus dem Gefängnis zu entlassen, wie der Chef des südafrikanischen Strafvollzugs mitteilte. Nach südafrikanischem Gesetz ist es möglich, dass ein Gefangener nach Absitzen eines Sechstels seiner Strafe auf Bewährung entlassen wird.
Behörden erwägen, ihm das Trainieren zu erlauben
Den Weg für das im November anstehende Berufungsverfahren hatte Richterin Thokozile Masipa geebnet, die Pistorius am 21. Oktober 2014 zu fünf Jahren Haft verurteilt hatte. Sie gab der Staatsanwaltschaft im vergangenen Dezember die Erlaubnis für eine Berufung gegen ihr Urteil vor dem Obersten Berufungsgericht.
Die Anklage wirft Pistorius vor, seine Freundin Reeva Steenkamp im Februar 2013 nach einem Streit vorsätzlich durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen zu haben. Pistorius hat dagegen stets beteuert, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und aus Angst geschossen.
Das Gremium, das Pistorius' Entlassung in den Hausarrest empfahl, habe bei dieser Entscheidung dessen gutes Verhalten in dem Gefängnis Kgosi Mampuru II in Pretoria gewürdigt, sagte ein Sprecher. Über einen Wechsel in den Hausarrest muss aber noch der Bewährungsausschuss der Haftanstalt entscheiden.
Sollte der Sportler entlassen werden, müsste er strenge Auflagen erfüllen und würde bewacht. Die Behörden würden allerdings erwägen, ihm das Trainieren zu erlauben, sagte ein Sprecher des Strafvollzugs. Bis zum Entlassungstermin müsse er sich in der Haft aber weiter "gut benehmen".