Nach gewaltsamen Auseinandersetzungen:Wuppertal verbietet Facebook-Party

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Angst vor der Feierwut: Bei der letzten Party kam es zu Ausschreitungen mit vielen Verletzten - nun hat wieder ein Jugendlicher per Facebook eingeladen. Bisher gibt es 1600 Zusagen. Wuppertal verbietet die Feier aus Sicherheitsgründen - doch ob sich die Partymeute an das Verbot halten wird, ist ungewiss.

Nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Facebook-Partys in den vergangenen Wochen hat die Stadt Wuppertal nun eine weitere Veranstaltung verboten. Eine für den 1. Juli geplante Facebook-Party wurde untersagt. Der Grund: Die Straße, in der die Feier stattfinden soll, sei zu klein für die Veranstaltung, teilte die Stadtverwaltung mit.

Bei der letzten Facebook-Party in Wuppertal wurden 16 Teilnehmer leicht verletzt. Nun steht eine weitere Feier an - ob die potenziellen Partygäste sich an das Verbot der Stadtverhaltung halten, wird sich zeigen. (Foto: dpa)

Angesichts der 1600 auf Facebook registrierten Anmeldungen könne die Sicherheit der Feiernden nicht gewährleistet werden. Zudem habe sich ein 16-Jähriger bei Polizei und Stadt gemeldet und angegeben, dass er zu der Feier eingeladen habe. Angesichts der starken Resonanz wolle er nun jedoch von der Einladung zurücktreten.

Trotz des Verbots bleibe laut Stadtverwaltung abzuwarten, ob die potenziellen Partygäste auf ihr Erscheinen verzichten.

Bereits am Wochenende war es bei einer Facebook-Party in Wuppertal zu Auseinandersetzungen mit Beamten gekommen. Dabei wurden 16 Menschen verletzt, 41 Personen kamen in Gewahrsam. Laut Polizei hatte ein anonymer Computernutzer in dem sozialen Netzwerk zu der Feier eingeladen, etwa 1500 Menschen hatten ihr Kommen zugesagt. Auch in Aachen hätte es eine ähnliche Veranstaltung in einem städtischen Park geben sollen, sie wurde jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt.

Die Kosten trägt der Initiator

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Nordrhein-Westfalen können die Facebook-Partys nur im Vorfeld verboten werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Sachbeschädigungen oder Gewalttätigkeiten vorliegen. Ein Problem liege aber darin, dass die Einladungen oft anonym erfolgten.

Bei der Frage der Kostenübernahme gilt laut GdP: Sofern der Veranstalter bekannt ist, hat er sämtliche Kosten für Polizei-, Feuerwehr- und Rettungseinsätze zu übernehmen. Darüber hinaus könnten die Initiatoren der Partys auch für die Kosten für die Müllentsorgung und die Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Flächen belangt werden.

Doch es gibt ein Schlupfloch: Laut eines Anwalts muss der Veranstalter die Kosten des Einsatzes nicht übernehmen wenn er die Einladung aus Versehen auf der Internet-Plattform nicht begrenzt hat.

© sueddeutsche.de/dapd/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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