Richter Robert Melville, der den Prozess gegen den Popstars wegen angeblichen Kindesmissbrauchs geleitet hatte, erteilte der Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine entsprechende Anweisung.
"Alles, was sichergestellt und nicht vor Gericht gebracht wurde und was zudem nicht verboten ist, soll Herrn Jackson zurückgegeben werden", erklärte Melville.
Die Beweismittel, die vor Gericht als Beweisstücke verwendet wurden, soll Jackson ebenfalls wieder erhalten - allerdings erst, nachdem Medienvertreter die Stücke wie geplant begutachten konnten - ausdrücklich ausgenommen sind jedoch Videoaufnahmen mit Jackson und dem Kläger.
Jacksons Anwälte hatten um die Rückgabe der Stücke gebeten. Der Popstar war im vergangenen Monat vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen worden.