Nach dem erneuten Freispruch eines Polizeiarztes im Prozess um tödlichen Brechmitteleinsatz haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss nun nach der noch einzureichenden Begründung entscheiden, ob der Prozess ein drittes Mal aufgerollt wird.
Das Landgericht Bremen hatte den angeklagten Polizeiarzt vergangene Woche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Es war bereits der zweite Anlauf der Justiz gewesen, den Tod von Laya Condé strafrechtlich zu ahnden. Weil die Kammer aber auch im neu aufgerollten Verfahren die Todesursache des mutmaßlichen Dealers nicht zweifelsfrei klären konnte, entschied sie im Zweifel für den Angeklagten. "Wir werden Schläge für dieses Urteil einstecken", hatte der Richter bei der Urteilsbegründung gesagt.
Der Polizeiarzt hatte Ende 2004 einem mutmaßlichen Drogendealer Brechsirup eingeflößt, um verschluckte Kokainkügelchen sicherzustellen. Der 35-Jährige fiel ins Koma und starb später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb neun Monate Haft auf Bewährung für den 47-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung gefordert.
Der Angeklagte habe auch dann noch versucht, den Mann zum Erbrechen zu bringen, als dieser nicht mehr ansprechbar gewesen sei, so die Anklage. Zudem habe der Mediziner unverhältnismäßig gehandelt: Wie sich später herausstellte, hatte das Opfer fünf kleine Pakete mit Kokain verschluckt - im Wert von 100 Euro. Die Nebenklage verlangte ebenfalls eine Verurteilung des Mediziners, ohne jedoch ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Bereits im ersten Prozess hatte das Gericht den Polizeiarzt für nicht schuldig befunden. Damals hatte nur die Nebenklage-Anwältin Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil daraufhin auf. Der Fall hatte auf Grund seiner Brutalität damals auch hohe politische Wellen geschlagen. Nach dem Tod von Laya Condé geriet der Einsatz von Brechmittel in die Kritik. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ächtete die Ermittlungsmethode 2006 als "inhumane und erniedrigende Behandlung" und als einen Verstoß gegen die Menschenwürde.
Den neuen Antrag auf Revision haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage bisher noch nicht begründet. "Da warten wir erstmal die schriftliche Urteilsbegründung ab", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bis diese vorliege, werde es wahrscheinlich aber noch einige Wochen dauern.