Nach Entlassung aus Sicherungsverwahrung:Sexualstraftäter gesteht weiteren Missbrauch

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18 Jahre war er in Sicherungsverwahrung, dann wurde ein Sexualstraftäter entlassen. Als die Polizei aufhörte, ihn ständig zu observieren, wurde er rückfällig und verging sich an einer Siebenjährigen. Zum Prozessauftakt hat der 59-Jährige die Tat gestanden.

Ein entlassener Sexualstraftäter ist rückfällig geworden und hat seine Tat gestanden. Der 59-Jährige gab vor dem Dortmunder Landgericht zu, dass er wenige Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung erneut ein Kind missbraucht hat. Über seinen Rechtsanwalt Alfons Becker räumte der vielfach vorbestrafte Angeklagte ein, das siebenjährige Mädchen im Januar 2011 in eine Tiefgarage gelockt und sich an ihr sexuell vergangen zu haben. Er wolle sich dafür bei dem Mädchen und dessen Eltern entschuldigen, sagte er.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Mann war erst im September 2010 nach 18 Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden, nachdem der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung für nicht zulässig erklärt hatte. Trotz einer weiter bestehenden negativen Rückfallprognose musste der Mann deshalb freigelassen werden.

Er zog nach Dortmund und wurde zunächst rund um die Uhr von der Polizei observiert. Kurz nachdem die Behörden die Überwachung im Dezember 2010 eingestellt hatten, passte er dann die Siebenjährige auf dem Heimweg ab und verging sich an ihr. Er wurde im Juli 2011 anhand von DNA-Spuren als Täter identifiziert und sofort festgenommen. Seitdem sitzt er in Hamm in Untersuchungshaft.

Nach Angaben seines Rechtsanwalts weiß der Angeklagte, dass ihm nunmehr ein Leben hinter Gittern droht. "Wir gehen davon aus, dass neben einer Haftstrafe erneut die Sicherungsverwahrung angeordnet wird", sagte Verteidiger Alfons Becker am Rande des Prozesses. Sein Mandant wisse, dass es für ihn keine andere Perspektive mehr gebe.

Die Rechtsanwältin des Opfers rechnet nach dem Geständnis nicht mehr damit, dass die Siebenjährige selbst noch als Zeugin vor Gericht aussagen muss. "Das wird für sie eine große Befreiung sein", sagte Henriette Lyndian im Anschluss an den ersten Verhandlungstag.

© Süddeutsche.de/dpa/leja - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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