Nach dem Tuğçe-Urteil:Angeklagt: die Öffentlichkeit

Funeral Of Tugce Albayrak

Auch im Fall Tuğçe hat der Richter die Urteilsverkündung genutzt, um Medien, Öffentlichkeit und Gesellschaft zu kritisieren.

(Foto: Getty Images)

Der Fall Tuğçe, der Fall Kachelmann und andere: Richter nutzen immer öfter die Urteilsverkündung, um Dampf abzulassen. Ist das angebracht?

Von Heribert Prantl

Richter Jens Aßling ist der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer am Landgericht Darmstadt, die soeben den Fall Tuğçe verhandelt hat. Richter Matthias Burghardt war der Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Hof, die im November 2014 den sogenannten Babyleichen-Fall entschieden hat. Richter Rupert Heindl war der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts München II, die im März 2014 Uli Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt hat. Richter Frank Rosenow war der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover, die im Februar 2014 den Freispruch für den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff verkündete. Richter Michael Seidling war Vorsitzender der 5. Großen Strafkammer am Landgericht Mannheim, die 2011 nach neun Monaten Verhandlung den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freisprach.

Was haben Aßling, Burghardt, Heindl, Rosenow und Seidling gemeinsam? Sie sind Vorsitzende Richter, haben also jeweils, so formuliert und verlangt das der Bundesgerichtshof, "richtungsweisenden Einfluss" auf die Rechtsprechung ihrer Kammer. In dieser Funktion haben sie jeweils die Verhandlung in jeweils spektakulären Verfahren geführt. Und sie alle haben, das war das Spektakuläre zum Abschluss ihrer Prozesse, nicht einfach nur das Urteil verkündet, sondern dabei die Medien und andere Prozessbegleiter und -beobachter schwer gerüffelt.

Richter kritisieren Medien und Gesellschaft. Ist das geboten?

Die Richter haben also nicht einfach nur "Im Namen des Volkes" die Urteilsformel verlesen und sodann die Gründe für dieses Urteil erläutert; sie haben nicht nur den Schuld- oder den Freispruch vorgetragen und die Beweise in ihrer Zulänglichkeit oder Unzulänglichkeit gewürdigt, sondern sehr viel weiter ausgeholt - weiter als das Gesetz und die Paragrafen 260 ff Strafprozessordnung es eigentlich vorsehen. Sie haben nicht nur über den Angeklagten, sondern auch über das öffentliche Klima geurteilt, in dem der Prozess stattgefunden hat.

Die Urteilsverkünder könnten ihr Unbehagen, ihren Groll und ihren Zorn auch hinunterschlucken. Aber der Ärger über Medienkampagnen und verzerrte Darstellungen im Speziellen und über gesellschaftliche Missstände im Allgemeinen ist immer öfter stärker als die richterliche Zurückhaltung. Die Urteilsverkünder beklagen daher am Ende des Prozesses eine mediale Vorverurteilung des Angeklagten und auch, wie im Fall Tuğçe, eine Vor-Verherrlichung des Opfers; sie beschweren sich darüber, wie solche Kampagnen den Prozess verändern und verbiegen; sie haben offensichtlich das Gefühl, dass das im Übermaß geschieht.

Die Richter nutzen daher die Urteilsverkündung, um Medien, Öffentlichkeit und Gesellschaft zu kritisieren. Das war in all den genannten Fällen gar nicht unsympathisch, das war verständlich. War es geboten? Hätten die Richter in einem früheren Stadium des Verfahrens, während der Beweisaufnahme also, so geredet - es hätte ihnen das womöglich eine Ablehnung "wegen Befangenheit" eingetragen. Für Befangenheitsanträge nach der Urteilsverkündung ist es zu spät.

Strafrichter sind, glücklicherweise, auch nur Menschen und keine Automaten; sie nutzen die Gunst der Stunde, sie genießen den hohen Moment, die atemlose Stille, die große Bühne. Der Strafprozess ist ein Paragrafentheater, ein Drama mit festen Regeln, oft eine Tragödie. Die Urteilsverkündung ist ihr fast magischer Höhepunkt: Alle Personen im Saal haben sich beim Einzug des Gerichts von den Plätzen erhoben; und mit der Formel "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil" beginnt die Katharsis, die nun im Schuld- oder Freispruch kulminiert.

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