Süddeutsche Zeitung

Nach Aufhebung der Todesstrafe:Christin im Sudan kann womöglich bald ausreisen

Die im Sudan zum Tode verurteilte Christin kann nach ihrer zweiten Festnahme und Entlassung nun möglicherweise bald ausreisen, teilten ihre Anwälte mit. Zuletzt war ihr die Ausreise noch verweigert worden.

  • Christin im Sudan kann möglicherweise bald ausreisen.
  • Meriam Jahia Ibrahim Ischag war Mitte Mai zum Tode verurteilt worden, weil sie als Tochter eines Muslimen einen Christen geheiratet hatte.
  • Nach internationalen Protesten wurde das Todesurteil aufgehoben und Ischag am Montag entlassen. Am Dienstag jedoch wurde sie wieder verhaftet, als sie in die USA ausreisen wollte.

Einstellung des Verfahrens beantragt

Die im Sudan der Todesstrafe entgangene Meriam Jahia Ibrahim Ischag kann das Land möglicherweise bald verlassen. Die Anwälte der 26-jährigen wollen bei der Staatsanwaltschaft beantragen, den Vorwurf der Urkundenfälschung gegen sie fallenzulassen, wie der Anwalt Mohanad Mustafa am Samstag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Der dafür nötige Antrag soll demnach am Sonntag eingereicht werden. Nach einer Einstellung des Verfahrens könne Ischag mit ihrer Familie ausreisen, sagte Mustafa.

Ischag war am Montag aus dem Gefängnis freigekommen, nachdem ein Berufungsgericht das Todesurteil gegen sie aufgehoben hatte. Am Dienstag wurde sie am Flughafen von Khartum jedoch erneut verhaftet, als sie zusammen mit ihrem Mann und ihren beiden kleinen Kindern in die USA ausreisen wollte.Die 26-Jährige, die mit einem aus dem Südsudan stammenden US-Bürger verheiratet ist, wollte mit einem südsudanesischen Pass ausreisen. Nach Auffassung der sudanesischen Behörden ist dies illegal. Am Donnerstag kam Ischag wieder frei und flüchtete zusammen mit ihrer Familie in die US-Botschaft in Khartum.

Hoffnung auf Einsicht der Behören

Ihr Anwalt hofft nun, dass ihr die Behörden bald einen sudanesischen Pass ausstellen werden. Über das Thema sei bereits gesprochen worden, "und wir glauben, dass sie sich kooperativ verhalten werden", sagte Mustafa. Die sudanesische Regierung habe zuletzt "einen sehr guten Schritt" unternommen, "um dieses Problem zu lösen".

Ischag war Mitte Mai zum Tode durch den Strang verurteilt worden, weil sie nach sudanesischem Recht durch die Heirat mit einem Christen vom islamischen Glauben abgefallen war. Die junge Frau wurde außerdem wegen der Hochzeit mit dem Christen wegen Ehebruchs zu einhundert Peitschenhieben verurteilt. Laut der sudanesischen Auslegung des islamischen Rechts der Scharia darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet. Zwölf Tage später brachte sie im Gefängnis in Ketten eine Tochter zur Welt. Politiker und Menschenrechtsorganisationen setzten sich für ihre Freilassung ein.

Ischag wurde von ihrer äthiopischen Mutter im christlich-orthodoxen Glauben erzogen, nachdem ihr muslimischer Vater die Familie verlassen hatte, als sie fünf Jahre alt war. Im Sudan gelten Kinder eines muslimischen Vaters jedoch automatisch als Muslime, der Übertritt zu einem anderen Glauben ist verboten. Nach Angaben des römisch-katholischen Erzbistums von Khartum trat Ischag kurz vor ihrer Heirat zum Katholizismus über.

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Sz.de/afp/Reuters/chwa/mkoh
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