Nach Amoklauf:Lehrerin von Winnenden erhält Entschädigung

Weil sie beim Amoklauf von Winnenden in Lebensgefahr war, steht einer ehemaligen Lehrerin ein erhöhtes Ruhegeld zu. Das entscheidet das Verwaltungsgericht Stuttgart. Baden-Württemberg will das Urteil anfechten.

Einer seit dem Amoklauf in Winnenden 2009 geschädigten Lehrerin steht ein erhöhtes Ruhegehalt und eine Einmal-Entschädigung zu. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete das Land Baden-Württemberg, der heute 35-Jährigen fortan 80 statt 71 Prozent Ruhegehalt zu zahlen sowie einmalig 80 000 Euro.

Der Amoklauf im März 2009 mit zwölf Toten allein an der Albertville-Realschule sei als "qualifizierter Dienstunfall" zu werten. Die Frau ist dem Urteil zufolge in Lebensgefahr gewesen und durch das damals erlittene Trauma heute dienstunfähig. Sie ist seit 2013 in Ruhestand.

Aus Sicht des Landesamts für Besoldung lag keine Lebensgefahr vor, die Frau sei außer Reichweite des Täters gewesen und nicht direkt angegriffen worden. Das Land kündigte an, das Urteil anzufechten.

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