Kindesmissbrauch in Münster:Warum dauerten die Ermittlungen so lange?

Missbrauchsfall Münster

Dieses Gartenhaus, das am vergangenen Wochenende abgerissen wurde, ist einer der mutmaßlichen Tatorte im Missbrauchsfall von Münster.

(Foto: Marcel Kusch/Marcel Kusch/dpa)

Ein Jahr brauchte die Polizei, bis sie die technischen Geräte des Hauptverdächtigen Adrian V. ausgewertet hatte. Polizei und Innenminister in Nordrhein-Westfalen verteidigen sich: Sie hätten vorschriftsmäßig Prioritäten gesetzt.

Von Jana Stegemann, Düsseldorf

An einem Dienstag im Mai 2019 durchsucht die Polizei Coesfeld das erste Mal die Wohnung von Adrian V. in Münster. Sie stellt bei dem IT-Techniker Tablet, Smartphone und Laptop sicher. Doch es wird bis Mai 2020 dauern, bis der heute 27-jährige Münsteraner festgenommen werden kann - und mit ihm ein bundesweiter Ring von mindestens 18 Pädokriminellen auffliegt, die sechs Kindern sexuelle Gewalt angetan haben sollen.

Adrian V. ist der Hauptbeschuldigte im Missbrauchsfall von Münster, sein zehnjähriger Stiefsohn ist das mutmaßliche Hauptopfer. Auch die Mutter von V., eine 45-jährige Kita-Erzieherin, sitzt in U-Haft. Sie soll ihrem Sohn an dessen Geburtstag den Schlüssel zu ihrer Gartenlaube gegeben haben, im Wissen, was dann dort geschehen würde.

Es ist das Verbrechen, das die Ermittler, die mit der Sache zu tun haben, am meisten schockiert: Ende April 2020 sollen vier Männer auf dem Gelände des Kleingartenvereins im Münsteraner Stadtteil Kinderhaus zwei Jungen, fünf und zehn Jahre alt, stundenlang aufs Schlimmste missbraucht haben. Mehrere von Adrian V. installierte HD-Kameras sollen alles gefilmt haben.

Hätten die Kinder früher gerettet werden können? Hätte die Auswertung der technischen Geräte von Adrian V. nicht schneller gehen müssen? Hätte der Kinderporno-Ring früher auffliegen können, wenn konsequenter ermittelt worden wäre? Diese Fragen stehen seit Bekanntwerden des Missbrauchskandals im Raum.

Angela Lüttmann hat sie oft gehört. Die Pressesprecherin der ermittelnden Polizei in Münster nimmt sich trotzdem viel Zeit für die Beantwortung. "Ich will, dass Sie es verstehen", sagt die Beamtin Dienstagmittag am Telefon, "es wurde im Prinzip nach Prioritätenkonzept abgearbeitet. Das heißt, es gab in der Behörde Dinge, die höher priorisiert wurden. Diese wurden dann eben zuerst bearbeitet."

Erschreckend brutale Videos und Fotos hochgeladen

Als die kleine Kreispolizei Coesfeld im Mai 2019 gegen Adrian V. ermittelt, geht es noch um den Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften. Schlimm genug, oder? Ja, erklärt Lüttmann, aber zu diesem Zeitpunkt hätten eben keine Hinweise auf Missbrauchstaten vorgelegen.

Adrian V. war der Polizei bekannt und einschlägig vorbestraft. 2016 und 2017 war er in zwei Verfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt worden, in beiden Fällen zu Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren. In beiden Urteilen ist zwar notiert, dass V. erschreckend brutale Videos und Fotos von Missbrauchstaten an Kleinkindern hochlud und zum Tausch anbot, aber kein Material selbst hergestellt hatte.

Ähnlich stellt sich die Lage für die Ermittler im vergangenen Jahr dar. Als die Kreispolizei Coesfeld feststellt, dass V.s technische Geräte allesamt verschlüsselt sind, schickt sie Laptop, Tablet und Smartphone zur Auswertung an die Expertinnen und Experten des Landeskriminalamts in Düsseldorf. An dem Laptop scheitert das LKA, im November 2019 gelingt es jedoch, die anderen beiden Geräte zu entsperren.

Als die Coesfelder Ermittler dabei auf etwa 500 Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch stoßen, schicken sie das Material am 25. November an die Staatsanwaltschaft Münster: "Im Raum stand ein möglicher Bewährungswiderruf", sagte Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann am Mittwoch im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages, wo Innenminister Herbert Reul (CDU) an diesem Mittwoch über den Missbrauchsfall von Münster berichtete. Widerrufen wird die Bewährung Ende vergangenen Jahres indes nicht.

Die vorläufige Auswertung von Smartphone und Tablet ergibt keine Anhaltspunkte, dass Adrian V. selbst Kindern sexuelle Gewalt antut. Es besteht also, so glaubt die Polizei, in diesem Fall keine akute Gefahr für Kinder.

Selbst die Verdreifachung des Personals reicht nicht aus

Die Ermittler in Coesfeld priorisieren vorschriftsmäßig. Sie arbeiten erst einmal an zwei anderen, zu diesem Zeitpunkt dringender erscheinenden Komplexen: Zum einem gab es in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Verdachtsfall von aktivem sexuellen Missbrauchs von Kindern, zum anderen musste die Coesfelder Behörde in einem länderübergreifenden Verfahren von Kinderpornografie zuarbeiten.

"Es ist leider nicht möglich, alle Verfahren sofort mit maximaler Intensität zu bearbeiten. Dafür sind es schlichtweg zu viele, das ist übrigens auch heute noch so", sagt Innenminister Reul im Ausschuss. Die Opposition fordert Aufklärung und hatte Reul zum Fall Münster einen Fragenkatalog geschickt. Die Ermittler in Kinderpornografie-Sachen, so der Minister, müssten "die wirklich schwierige Entscheidung treffen, welchen Fall bearbeite ich jetzt und welchen Fall lasse ich zunächst liegen."

Die Polizei arbeite die Fälle nicht nach der Reihenfolge des Eingangs ab. Über allem stehe das Ziel, das Leid der Kinder zu verkürzen. Der Bekämpfung von Kindesmissbrauch werde daher immer der Vorrang gegeben vor der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie.

Lüdge, Bergisch Gladbach und jetzt Münster, in Nordrhein-Westfalen sind in den vergangenen eineinhalb Jahren gleich drei große Missbrauchsfälle ans Licht gekommen. Reul hat die Aufklärung der Skandale und den Kampf gegen Missbrauchstäter zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. In den Polizeibehörden in NRW wurde das Personal zur Bearbeitung von Missbrauchsdelikten innerhalb eines Jahres vervierfacht - doch es reicht wohl immer noch nicht aus.

Neben der Frage nach der Dauer der Ermittlungen besteht auch im Hinblick auf den Informationsaustausch der Behörden Klärungsbedarf: Warum wurde das Jugendamt der Stadt Münster nicht über die Hausdurchsuchung im Mai 2019 und die neuen Vorwürfe gegen Adrian V. informiert? Schließlich soll er damals mit seiner Lebensgefährtin und deren Sohn zusammengelebt haben. Schon 2015 hatte es wegen der beiden Prozesse gegen Adrian V. Gespräche zwischen Jugendamt und der Mutter des Jungen gegeben. "Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Mitteilung an das Jugendamt Münster betreffend diesen Anfangsverdacht lagen im Mai 2019 allerdings nicht vor", sagt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. So eine Mitteilung dürfe erst erfolgen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen seien.

Seit März 2020 wurde bei der Kreispolizei Coesfeld erneut versucht, den Laptop von Adrian V. zu entschlüsseln. "Die probierten ihr Glück, indem sie immer wieder Abwandlungen von Passwörtern, die der Verdächtige auf seinen anderen Geräten benutzt hatte, mit der Hand eingaben", sagt Reul. Am 12. Mai hätten die Ermittlerinnen und Ermittler mit dieser Methode schließlich Erfolg gehabt - und seien unter anderem auf selbstgedrehte Videos und Bilder gestoßen, auf denen schwerer sexueller Missbrauch des Stiefsohns zu sehen gewesen sein soll.

Dann ging alles ganz schnell. Das Polizeipräsidium Münster wurde am 13. Mai eingeschaltet, gründete sofort die Ermittlungskommission "Rose", der mittlerweile 76 Polizistinnen und Polizisten angehören. Adrian V. wurde am 14. Mai morgens in seinem Auto in der Innenstadt von Münster festgenommen, sein zehnjähriger Stiefsohn dem Jugendamt Münster übergeben. Zugriffe gab es auch in anderen Bundesländern, sieben Männer und Frauen sitzen seitdem in U-Haft.

"Das sind keine Datenberge, das sind Datengebirge", sagt der Minister.

Allein bei Adrian V., der sich einen eigenen, hochprofessionellen Serverraum im Keller seiner Mutter eingerichtet hatte, wurden mehr als 400 Terabyte an Daten sichergestellt. Insgesamt fanden die Ermittler im Fall Münster 1100 IT-Asservate in diversen Wohnungen, dem Keller und der Gartenlaube - erschnüffelt von Datenspeicherspürhunden oder mühsam aufgespürt von Polizisten. "Das sind keine Datenberge, das sind Datengebirge", so Reul, "das entspricht einem Schriftsatz von 2,6 Milliarden Din-A4-Seiten oder 520 000 Aktenschränken. Und in diesem Gebirge müssen Sie als Ermittler die Augen aufhalten, jede kleinste Sequenz ansehen, weil es sich ja immer um einen wichtigen Hinweis auf ein Kind handeln könnte, das im Moment noch missbraucht wird."

Landesweit gab es in diesem März 3 709 Verfahren im Bereich Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. 2018 waren es noch 1895 Verfahren. "Die Verdopplung ist ein echter Erfolg, auch wenn es seltsam klingt. Aber er bedeutet doch: Wir finden mehr Täter und mehr Opfer, wir sehen besser hin. Und wir sehen, dass Kindesmissbrauch ein Massenphänomen ist", sagt der Minister.

Im Mai 2020 gab es allein bei der Kreispolizei Coesfeld, sie ist zuständig für etwa 220 000 Einwohner, übrigens 54 offene Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie. Der Horror, er ist noch lange nicht zu Ende.

Zur SZ-Startseite
Kate und Gerry McCann bei einem Gedenkgottesdienst für ihre Tochter Madeleine in Rothley genau sechs Monate nach deren Verschwinden

SZ PlusFall Maddie
:Der Deutsche

Am 3. Mai 2007 verschwand Maddie McCann in Portugal. Jetzt steht ein 43-Jähriger unter Mordverdacht. Wer ist dieser vorbestrafte Mann, der in Haft sitzt und vielleicht all die Fragen der Eltern beantworten kann?

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: