Süddeutsche Zeitung

Missbrauchskomplex Münster:Nun steht die Mutter des Jungen vor Gericht

Spätestens seit 2018 soll Sabrina K. gewusst haben, dass ihr Sohn von ihrem Lebensgefährten aufs Schwerste sexuell missbraucht wurde. Dennoch beendete sie die Beziehung nicht.

Von Hans Holzhaider, Münster

Richter an einer Großen Strafkammer eines Landgerichts sind für gewöhnlich hart im Nehmen. Sie könnten ihren Beruf nicht ausüben, wenn sie nicht Distanz zu den oft grausamen und widerwärtigen Taten wahren könnten, über die sie zu verhandeln haben. Aber gegen das, was die Richter und Schöffen in dem Prozess gegen Adrian V., 28, und drei weitere Männer vor dem Landgericht Münster zu hören und zu sehen bekamen, waren sie nicht gewappnet. "Das übersteigt alles, was dieser Kammer bisher vorgelegt wurde", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler.

Über Jahre hinweg hatte der IT-Techniker Adrian V. den heute elfjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin auf brutalste Art sexuell missbraucht und ihn auch anderen Männern zum sexuellen Missbrauch überlassen. "Das sprengt die Grenzen des Vorstellbaren", sagte der Richter. Besonders verstörend: Auch die Mutter des Haupttäters musste sich vor Gericht verantworten. Sie hatte gewusst, was ihr Sohn trieb, hatte ihm ihre Gartenlaube zur Verfügung gestellt und ihm auch noch "viel Spaß" gewünscht.

Die Mutter wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Adrian V. verurteilte das Gericht zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. "Im Grunde dürften Sie nie wieder raus", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung Anfang Juli. Seit Donnerstag muss sich nun auch die Lebensgefährtin von Adrian V. und Mutter des Missbrauchsopfers vor Gericht verantworten.

Die 31-jährige Sabrina K. hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft spätestens seit Oktober 2018 gewusst, dass ihr Sohn von ihrem Lebenspartner sexuell missbraucht wurde, und durch ihre Untätigkeit wissentlich ermöglicht, dass das Kind auch weiterhin Opfer von Missbrauchshandlungen wurde.

Die Anklage geht davon aus, dass Adrian V. seiner Partnerin während eines gemeinsamen Urlaubs gestand, er habe den Sohn sexuell missbraucht. Sabrina K. habe daraufhin die Beziehung aber nicht beendet, sondern ihrem Partner das Kind weiterhin ungeschützt überlassen. In der Folge habe Adrian V. den Jungen "unzählige Male", meist in der gemeinsam genutzten Wohnung, aber in Abwesenheit von Sabrina K. missbraucht.

Der Elfjährige ist in dem Prozess als Nebenkläger zugelassen

In fünf Fällen, so die Staatsanwaltschaft, habe die Angeklagte aber auch den Missbrauch ihres Sohnes mitbekommen und ihn nicht verhindert. Sie soll auch geduldet haben, dass Adrian V. das Kind oft mit auf Reisen durch Deutschland nahm, in deren Verlauf er den Jungen auch anderen Männern zum Missbrauch überlassen habe. Sie soll in Anwesenheit des Jungen selbst Sex mit Adrian V. gehabt und dabei auch sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen haben.

Der Elfjährige ist in dem Prozess als Nebenkläger zugelassen. Seine Vertreterin stellte den Antrag, die Öffentlichkeit während der Verlesung der Anklage, der Einlassung der Angeklagten und der eventuellen Inaugenscheinnahme von Beweismitteln auszuschließen. Auch die beiden Verteidiger von Sabrina K. und die Staatsanwaltschaft schlossen sich diesem Antrag an, dem das Gericht nach kurzer Beratung folgte.

Die detaillierte Schilderung der sexuellen Straftaten beeinträchtige die schutzwürdigen Interessen sowohl des Opfers wie der Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Pleus. Insbesondere die kindliche Entwicklung des Jungen könne gestört werden, wenn in seinem Umfeld Details über die Taten bekannt würden. Und so wurde die sechsseitige Anklageschrift unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgelesen.

Sabrina K. äußerte sich danach ausführlich zu ihrer Person, die Vorwürfe "bestreitet sie umfassend", wie eine Gerichtssprecherin am Nachmittag berichtete. Ihr Verteidiger Olaf Heuvens hatte vor Beginn der Verhandlung angekündigt, er werde im Namen seiner Mandantin eine Erklärung abgeben. Auch dies geschah aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

"Wir haben mit Engelszungen auf die Mutter eingeredet"

Über Sabrina K. weiß man deshalb bisher nur das, was während des Prozesses gegen Adrian V. über sie bekannt wurde. Ein Beamter hatte dort als Zeuge berichtet, wie die Polizei am 13. Mai 2020 in die Wohnung von Sabrina K. eindrang, in der Hoffnung, dort auch den damals zehnjährigen Sohn zu finden. K. erklärte jedoch, sie wisse nicht, wo er sich aufhalte. "Wir haben mit Engelszungen auf die Mutter eingeredet", sagte der Zeuge, "aber sie hat uns nicht geholfen. Es wurde deutlich, dass sie gegen uns arbeitet."

Im Februar 2021 wurde Sabrina K. festgenommen. Die Aussage eines weiteren Tatverdächtigen hatte den Verdacht erhärtet, dass Sabrina K. von dem Missbrauch ihres Sohnes durch ihren Lebenspartner gewusst und ihn geduldet hatte. Eine Kriminalbeamtin berichtete in dem Prozess gegen Adrian V. von ihren Gesprächen mit Sabrina K. Diese sei schon seit mehr als sieben Jahren mit V. liiert, sie habe auch von dessen "Vorliebe für Jungen" gewusst, habe ihm aber trotzdem vertraut. Adrian V. habe gesagt, er wolle die "Erziehung" des Jungen übernehmen. Im Gespräch mit der Kriminalbeamtin habe sie sich aber auch wütend über ihren Partner geäußert. "Wenn er meinen Sohn angefasst hätte, wäre ich zur Täterin geworden", habe sie gesagt.

Für den Prozess vor dem Landgericht Münster sind acht Verhandlungstage angesetzt. Am ersten Verhandlungstag hat eine Zeugin vom Jugendamt der Stadt Münster zu den Folgen der Taten auf das junge Opfer informiert. Außerdem wurde eine Audiodatei als Beweismittel eingeführt, auf der ein Dialog zwischen der Angeklagten und ihrem ehemaligen Lebensgefährten zu hören ist. Zum Inhalt wurde nichts bekannt. Ein Urteil könnte am 29. September verkündet werden.

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