Amokfahrt in Münster:Oberbürgermeister sieht keine Schuld der Stadt

  • Das Gesundheitsamt in Münster treffe keine Schuld an der Amokfahrt, sagte Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe in einer Pressekonferenz.
  • Auch der Polizei hätten keine Hinweise auf die Gefährlichkeit des Täters vorgelegen.
  • Poller in der Innenstadt zum Schutz vor ähnlichen Angriffen sieht Lewe skeptisch.

Markus Lewe, Oberbürgermeister von Münster, sieht keine Schuld des Gesundheitsamts bei der Amokfahrt, bei der am Samstag zwei Menschen getötet und 25 Menschen verletzt wurden. Der Täter Jens R. sei dort zwar bekannt gewesen und habe zwischen 2015 und 2016 "sporadische Kontakte" mit dem sozialpsychologischen Dienst des Amtes gehabt, sagte er bei einer Pressekonferenz. Danach habe es keinen Kontakt mehr gegeben. Erst Ende März sei der Mann dann unangemeldet mit einem selbstverfassten Schreiben wieder dort erschienen. Aus diesem seien jedoch keine Hinweise auf eine drohende Suizidgefahr oder Fremdgefährdung hervogegangen.

Der Täter hatte im März auch eine E-Mail an einen größeren Bekanntenkreis verschickt, in der er näher auf seinen Zustand einging. Diese habe Gesundheitsamt oder Sicherheitsbehörden jedoch nicht vorgelegen. Außerdem habe es keine Hinweise von Dritten auf die Gefährlichkeit des 48-Jährigen gegeben.

Poller in den Innenstädten sieht Lewe skeptisch

Die Tat sei in dieser Form nicht zu verhindern gewesen. Lewe lobte nach dem Wochenende die Behörden der Stadt für ihre Kooperation. Die Behörden und Kliniken, die Kirchen und auch die Kreise im Münsterland und das Land hätten nach dieser "schwarzen Stunde" sehr gut zusammengearbeitet

Poller in den Innenstädten zum Schutz vor Angriffen mit Autos, wie sie Bundesinnenminister Horst Seehofer ins Gespräch gebracht hatte, sieht Lewe skeptisch. Kommunen und Sicherheitsbehörden müssten vor Ort eng zusammenarbeiten und dann gemeinsam entscheiden, wo Absperrungen sinnvoll sein könnten. "Aber nicht jede Straße und jeder Platz mit vielen Menschen lässt sich durch Barrieren sichern", sagte Lewe. Auch müsse es weiterhin geeignete Zufahrtswege für Rettungsdienste und Lieferverkehr geben.

Die Polizei ermittelt unterdessen weiter die Hintergründe der Tat. Nach Angaben aus Ermittlerkreisen spielt dabei die Pistole, mit der sich Jens R. nach der Tat erschoss, nur eine untergordnete Rolle. Der Täter hatte keinen Waffenschein, musste die Waffe als illegal besorgt haben. Beihilfe zur Selbsttötung ist allerdings nicht strafbar. Wenn der Verkäufer ermittelt wird, müsste er sich höchstens wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

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