Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Elf Jahre Haft im Stromstoß-Prozess

Lesezeit: 4 min

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Kurz vor dem Gerichtssaal macht der Angeklagte Halt. Er traut sich nicht hinein. Überall Menschen, überall Fotokameras. Er zögert, sein Verteidiger lotst ihn. "Herr G., kriegen Sie nicht die Krise. Hier ist der Teufel los", beruhigt er seinen Mandanten. "Nur die Ruhe, nur die Ruhe", flüstert er ihm immer wieder zu.

Der Angeklagte David G. hat sich mit einem schwarzen Schal vermummt. Seine Mutter steht neben ihm. Als sie dann das Urteil hört, klammert sie sich am Tisch fest. Der Richter sagt: "Der Angeklagte David G. ist schuldig des versuchten Mordes in 13 Fällen." Dazu der Körperverletzung und des Missbrauchs von Titeln sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Er wird für elf Jahre seine Freiheit verlieren und soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. David G. wirkt ganz ruhig, seine Mutter wankt.

Es ist ein unglaublicher Fall. Über fünf Jahre hinweg hat der 30 Jahre alte IT-Experte immer wieder per Skype junge Frauen angeschrieben, hat ihnen vorgespiegelt, Arzt zu sein und an einer Studie über Schmerzempfindlichkeit bei Stromschlägen zu arbeiten. Dieser vermeintliche Arzt hat den Frauen angeboten, sie könnten an dieser Studie teilnehmen - sie müssten nur ein paar Versuche vorab an sich vornehmen, damit er erkennen könne, ob sie dafür geeignet seien. Dafür versprach er ihnen mal 100, mal 1500 Euro.

So überzeugend war dieser Mann, dass fast 80 Frauen mitmachten - von München bis Dortmund, von Hamburg bis Berlin. Sie bauten nach seinen Vorgaben eine Vorrichtung aus einem Kabel und zwei metallenen Löffeln zusammen und verbanden sie mit dem Stromkreislauf. Auf die Anweisung des angeblichen Arztes hin hielten sie sich die Löffel an die Schläfen oder die Füße und jagten sich 230 Volt durch den Körper.

Dass keine von ihnen starb, ist Glück. Dass der Täter gefasst wurde, auch. Denn die jungen Frauen haben aus Scham all die Jahre nicht die Polizei informiert. Erst als eine 16-Jährige in Fürstenfeldbruck nach vier Stromschlägen ins Krankenhaus kam, begann die Polizei zu ermitteln. Sie fanden den angeblichen Arzt in seinem Kinderzimmer im Haus seiner Eltern in einem kleinen Dorf bei Würzburg. Kein Arzt, aber Computer-Fachmann: David G., völlig unauffällig, aber mit einer absonderlichen Neigung. Er liebt es, Frauen mit Strom zu verletzen und ihre Schmerzen zu sehen. Vor allem an den Füßen.

Seit November hat das Landgericht München II unter Vorsitz von Richter Thomas Bott über den Angeklagten verhandelt. Am Montagnachmittag sagt der Richter, G. habe diese Taten zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs begangen, auch wenn der erklärt, er sei asexuell. Aber das hält Richter Bott für eine Schutzbehauptung. Denn G. war auf Pornoseiten unterwegs, er hat sich Videos angesehen, auf denen sich Menschen mit elektrischen Hundehalsbändern quälen. "Der Angeklagte findet Gefallen an Fixierung, Schmerzzufügung und Domination in diesem Bereich", sagt der Richter und verweist auf den Psychiatrischen Gutachter, der David G. eine abnorme Sexualität mit sadistischen und fetischistischen Zügen attestierte.

Vor kurzem erkannte Autismus-Störung

David G. wollte die Frauen leiden sehen, aber er wollte sie nicht töten. Davon ist das Gericht überzeugt. Doch die Stromstöße, zu denen er die Frauen überredete, hätten jederzeit zum Tod führen können, durch Atemstillstand oder Herzkammerflimmern. David G. sei sich des Risikos für seine Opfer bewusst gewesen, denn er habe in den Chats gezielt das Risiko heruntergespielt, wenn die Frauen kritisch nachfragten, betont das Gericht.

Nun muss er für elf Jahre in die Psychiatrie. Nicht für 14 Jahre in Haft, wie das der Staatsanwalt gefordert hatte. Denn G. hat zwar erkannt, dass seine Taten Unrecht waren. Aber wegen einer erst vor kurzem erkannten Autismus-Störung habe er sich nur schwer bremsen können, hatte der Psychiatrische Gutachter erklärt. Nach seiner Einschätzung ist G. nur eingeschränkt schuldfähig. Das Gericht sieht G. daher in der Psychiatrie besser aufgehoben. Werde der Mann nicht behandelt, sei mit weiteren Taten zu rechnen.

Und die Opfer, die sich die Stromschläge selbst zugefügt haben? Richter Bott sagt, der Mann habe als mittelbarer Täter kraft überlegenen Sachwissens und durch Täuschung die Frauen dazu gebracht, sich selbst zu schädigen. Die Frauen hätten sich nicht bewusst selbst geschädigt, wie die Verteidigung argumentiert hatte. Die Frauen hätten trotz des avisierten Honorars nicht in ihre Körperverletzung eingewilligt. Durch die Aufnahme der Experimente auf Video habe der Angeklagte zudem den höchstpersönlichen Lebensbereich der Frauen verletzt und weil er sich als Arzt oder Biomediziner ausgab, sich auch des Titelmissbrauchs schuldig gemacht.

Gewaltige Zuckungen und heftige Schmerzen

Arg- und wehrlos waren die Opfer aber nicht. "Das Opfer hatte die Möglichkeit, sich zu wehren, auszusteigen, den Stecker nicht in die Steckdose zu stecken", sagt Richter Bott. "Es konnte jederzeit die Tat unterlassen." Über Wochen hinweg waren vor dem Gericht junge Frauen als Zeuginnen aufgetreten, die erst jetzt realisiert hatten, dass sie sich fast selbst einen tödlichen Stromschlag versetzt hätten. Manche waren noch immer entsetzt über sich selbst, andere voll Scham. Das Gericht spielte ihnen im Gerichtssaal die Videos vor, die der Angeklagte von ihnen gemacht hatte: arglose, oft auch naive junge Frauen, zuhause auf ihrem Bett, die ihre Füße in die Kamera hielten. Und dann vor Schmerz schrien oder bewusstlos wurden. Eine Frau sagte: "Es hat Peng im Kopf gemacht." Einige Frauen überlebten nur, weil der Fehlerstromschalter auslöste.

Richter Bott sagte, bei den Fällen, in denen der Strom über die Schläfen durch das Gehirn geleitet wurde, hätten die Frauen gewaltige Zuckungen gezeigt und heftige Schmerzen erlitten. Das Gericht sah hier einen bedingten Tötungsvorsatz. Das heißt: Der Täter wollte den Tod der Frauen zwar nicht, nahm ihn aber billigend in Kauf. Die Stromschläge an den Füßen seien nicht lebensgefährlich gewesen, aber nur dann, wenn nichts Unvorhergesehenes passierte. Aber bei mindestens sechs Frauen ist der Strom unbeabsichtigt und aus Versehen durch den Körper geströmt, was potenziell lebensgefährlich ist.

Was für den Angeklagten sprach? Sein Geständnis, seine Kooperation, seine Entschuldigungen bei den Opfern. Und gegen ihn? Die kriminelle Energie über fünf Jahre hinweg. Der Angeklagte will laut seiner Verteidiger Revision einlegen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4764086
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.