Müllwagen-Unfall mit fünf Toten:Fahrer schon mal mit Lkw umgekippt

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Müllwagen-Unfall mit fünf Toten: Prozessbeginn am Landgericht Tübingen. (Foto: dpa)
  • Vor dem Landgericht Tübingen muss sich ein 55-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
  • Der Mann fuhr am 11. August 2017 einen Müllwagen, der umkippte und eine Familie tötete.
  • Laut einem Fahreignungsregister ist der Angeklagte im Jahr 2010 schon einmal mit einem Müllwagen umgekippt; damals wurde sein Beifahrer verletzt.

Vor dem Müllwagen-Unfall mit fünf Toten in der Nähe von Tübingen ist der angeklagte Fahrer schon einmal mit einem Lastwagen umgekippt. Der Mann verlor damals seinen Führerschein für ein Dreivierteljahr und musste eine Geldstrafe zahlen.

Der 55-Jährige muss sich derzeit wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Er war am 11. August 2017 mit einem Müllwagen auf einer Landstraße bei Nagold, Landkreis Calw, unterwegs, als das Fahrzeug umkippte und auf ein Auto fiel. Alle fünf Menschen darin starben, darunter zwei Kinder. Die Anklage wirft dem Fahrer vor, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Der behauptet, es habe Probleme mit der Bremse gegeben. Jedoch fanden Ermittler an dem Müllwagen keine Spuren eines technischen Defekts.

Das Gericht zitierte am Donnerstag aus einem Fahreignungsregister. Demnach war der Angeklagte am 25. Mai 2010 ebenfalls mit einem Müllwagen in Altensteig unterwegs, das im gleichen Landkreis liegt wie der Unfallort etwa sieben Jahre später. Weil er zu schnell gefahren war, kippte das Fahrzeug um, sein Beifahrer wurde verletzt.

Zeugen schildern ihre Beobachtungen am Unfalltag

Mehrere Zeugen sagten am Donnerstag auch noch zu dem Unglück im August 2017 aus. Einer sagte, der Müllwagen-Fahrer habe ihm die Vorfahrt genommen, kurz bevor es zum dem Unfall kam. Er konnte sich auch an eine Handgeste des Beifahrers im Müllwagen erinnern - "als ob er sich bedankt, dass man ihn vorbei lässt". Einer beschrieb, dass der Müllwagen schon auf der abschüssigen Strecke vor der späteren Unfall-Kreuzung in Schlangenlinien gefahren sei.

Ein Gutachter dagegen widerspricht der Anklage. Die Analyse eines digitalen Kontrollgeräts aus dem Müllwagen und von GPS-Daten hätten gezeigt, dass der Fahrer nicht zu schnell gefahren war. Im Gegenteil: Der Gutachter sprach von einem "sehr gediegenem Fahrverhalten".

Als mögliche Erklärung für die defekten Bremsen wurde eine Brotdose gehandelt. Sie wurde nach dem Unfall im Fußraum des Müllwagens entdeckt. Sie könnte unter das Bremspedal gerutscht und sie somit blockiert haben. Ein Physiker des Landeskriminalamtes konnte das weder bestätigen noch ausschließen: "Die Dose passt exakt unter das Pedal." Jedoch könnte sie auch erst durch das Umkippen des Lkws in den Fußraum gefallen sein.

Widersprüchlich ist die Aussage des Beifahrers im Müllwagen: Vor Gericht sagte er, er habe nichts mitbekommen. Sein Bruder hingegen erinnerte sich daran, dass er ihm am Unfalltag geschildert habe, wie der Fahrer des Müllwagens bremsen wollte, aber nichts funktioniert habe.

Der Angeklagte arbeitete zum Zeitpunkt des Unfalls nach eigenen Angaben schon mehr als 16 Jahre lang als Müllwagenfahrer und fuhr täglich zwischen 100 und 200 Kilometern. Sein Arbeitgeber hatte beim Prozessauftakt gesagt, dass sich sein Mitarbeiter in den sechs Jahren der Anstellung bei ihm noch keine Bußgelder eingehandelt und nur kleinere Rangierschäden verursacht habe. Das Urteil wird am 19. März erwartet.

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