Als es vorbei ist, platzt es aus einer der vielen Unterstützerinnen nur so heraus. Sie rennt auf den Gang des Landgerichts Berlin und schreit zweimal laut: „Manne bleibt!“ Im Saal war es zuvor noch ganz ruhig gewesen, als die Richterin mehr als eine Stunde lang das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding zerpflückte. Nur ein leises Aufatmen war zu hören, als schnell klar wurde: Die Kündigung des 85-jährigen Manfred „Manne“ Moslehner durch seinen Vermieter war nicht rechtens. Der Mann darf in dem Haus wohnen bleiben, in dem er geboren wurde.
Gentrifizierung in BerlinRentner „Manne“ darf in seinem Geburtshaus wohnen bleiben
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Dem 85-jährigen Manfred Moslehner war von seinem Vermieter gekündigt worden. Der Investor will die Reihenhaussiedlung am Berliner Stadtrand modernisieren. Jetzt ist klar: Die Kündigung war nicht rechtens.
Von Leonard Scharfenberg, Berlin
