Als es vorbei ist, platzt es aus einer der vielen Unterstützerinnen nur so heraus. Sie rennt auf den Gang des Landgerichts Berlin und schreit zweimal laut: „Manne bleibt!“ Im Saal war es zuvor noch ganz ruhig gewesen, als die Richterin mehr als eine Stunde lang das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding zerpflückte. Nur ein leises Aufatmen war zu hören, als schnell klar wurde: Die Kündigung des 85-jährigen Manfred „Manne“ Moslehner durch seinen Vermieter war nicht rechtens. Der Mann darf in dem Haus wohnen bleiben, in dem er geboren wurde.
Gentrifizierung in BerlinRentner „Manne“ darf in seinem Geburtshaus wohnen bleiben
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Dem 85-jährigen Manfred Moslehner war von seinem Vermieter gekündigt worden. Der Investor will die Reihenhaussiedlung am Berliner Stadtrand modernisieren. Jetzt ist klar: Die Kündigung war nicht rechtens.
Von Leonard Scharfenberg, Berlin

Psychologie:Kündigungsgrund: Eigenbedarf
Noch nie war es in deutschen Städten so schwer, eine Wohnung zu finden. Gekündigt wird trotzdem, und das wirkt sich auf die Psyche aus. Über eine Gesellschaft auf der verzweifelten Suche nach bezahlbarem Wohnraum – und das Schicksal einer jungen Familie aus der Mittelschicht.
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